Karlsruhe weist Eilantrag ab
dpa-afx Karlsruhe – Einen Tag vor der abschließenden Abstimmung über das EU-Handelsabkommen mit Singapur hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen den Pakt abgewiesen (Az. 2 BvR 882/19).Hinter dem Antrag stehen die Organisationen Foodwatch, Campact und der Verein Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis hat für seine im Mai eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Abkommen mehr als 13 000 Kläger mobilisiert. In der Hauptsache ist diese Klage auch noch in Karlsruhe anhängig. Gescheitert ist nur der Eilantrag.Der Pakt mit Singapur ist als eines der ersten Handelsabkommen in zwei Teile gesplittet. Nur einer davon steht in den Mitgliedstaaten der EU zur Abstimmung. Die Kläger sehen dadurch die Demokratie geschwächt. Die Richter schließen in ihrem Beschluss nicht aus, dass die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren Erfolg haben könnte. Am Mittwoch wurde mitgeteilt, dass eine zweite Klage gegen das Abkommen ganz gescheitert ist.