Keine Einwände gegen Schlichtungsmechanismus

EU-Gericht vor Billigung des umstrittenen Systems

Keine Einwände gegen Schlichtungsmechanismus

fed Frankfurt – Der heftig umstrittene Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten verstößt aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gegen EU-Recht. Zwar hat der Europäische Gerichtshof über die Vereinbarkeit des berühmt-berüchtigten ISDS (Investor State Dispute Settlement System) noch nicht entschieden. Aber der Generalanwalt des EU-Gerichts, Yves Bot, hat in seinen Schlussanträgen keine Vorbehalte gegen den Schlichtungsmechanismus. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle folgt das EU-Gericht der Position in den Schlussanträgen. Insofern ist die Chance sehr hoch, dass der EU-Gerichtshof in den nächsten Monaten ebenfalls zum Schluss kommt, dass das Streitbeilegungsverfahren nicht mit EU-Recht kollidiert. Das hat politische Bedeutung, weil das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada im Falle eines anderslautenden Richterspruchs neu verhandelt werden müsste – und weil es dann noch schwieriger für die EU wäre, künftig Freihandelsverträge zu schließen.Generalanwalt Bot begründet seine Haltung damit, dass der Aufbau eines Investitionsgerichtssystems, wie es das EU-Kanada-Abkommen – bekannt unter seinem Kürzel Ceta – vorsehe, nicht die Autonomie des Unionsrechts beeinträchtige – zumal die Zuständigkeit dieses Gerichts sehr begrenzt sei. Zudem werde sichergestellt, dass der Zugang zu einem ordentlichen Gericht “hinreichend gewahrt werde”.Kritiker von ISDS befürchten, damit könnten Investoren letztlich beispielsweise strenge Umweltauflagen verhindern, weil die Politik aus Sorge vor Entschädigungszahlungen an Investoren, die unter anderen Regeln Geld in Vorhaben gesteckt haben, sich nicht mehr trauen würde, Regeln zu verschärfen.Neues gibt es auch im Streit um ein anderes Freihandelsabkommen. Marianne Grimmenstein, eine Flötenlehrerin aus Lüdenscheid im Sauerland, hat Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (Jefta) eingelegt. Jefta sei ein gemischtes Abkommen, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten bedürfe, argumentiert Grimmenstein in ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.