EZB

Klage in Karlsruhe gegen PEPP

Der bekennende EZB-Gegner Markus Kerber und weitere Ökonomen und Unternehmer ziehen gegen das Corona-Notfallanleihekaufprogramm PEPP der Europäischen Zentralbank (EZB) vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde sei am Montag...

Klage in Karlsruhe gegen PEPP

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Der bekennende EZB-Gegner Markus Kerber und weitere Ökonomen und Unternehmer ziehen gegen das Corona-Notfallanleihekaufprogramm PEPP der Europäischen Zentralbank (EZB) vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde sei am Montag eingegangen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. Davor hatte „Die Welt“ darüber berichtet.

„PEPP ist ein krasser Fall der monetären Staatsfinanzierung. Und die ist nach Artikel 123 des EU-Vertrags ganz klar verboten“, sagte Kerber. Die EZB breche damit endgültig aus ihrem Kompetenzrahmen aus. PEPP sei eine wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahme zur Stabilisierung oder gar Rettung der Euro-Zone, so der Berliner Finanzwissenschaftler: „Die EZB hat aber gar nicht das Mandat, die Eurozone zusammenzuhalten.“

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie und die Jahrhundertrezession hat die EZB im März 2020 das Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) aufgelegt. Es hat aktuell ein Volumen von 1,85 Bill. Euro und soll bis mindestens März 2022 laufen. Mit PEPP unterstützt die Notenbank im Notfall auch gezielt einzelne Euro-Staaten.

Mit anderen Klägern hatte Kerber 2020 auch das Urteil des Verfassungsgerichts zum EZB-Staatsanleihenkaufprogramm PSPP erstritten.

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