Corona

Koalitionsfraktionen weichen Ausgangssperre auf

Die Spitzen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Aufweichung der im Rahmen des Regierungsentwurfs zur bundesweiten Notbremse vorgesehenen Ausgangssperre verständigt und sich außerdem auf Verschärfungen der Notbremse für den Einzelhandel sowie für Schulen geeinigt.

Koalitionsfraktionen weichen Ausgangssperre auf

sp Berlin

Die Spitzen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Aufweichung der im Rahmen des Regierungsentwurfs zur bundesweiten Notbremse vorgesehenen Ausgangssperre verständigt und sich außerdem auf Verschärfungen der Notbremse für den Einzelhandel sowie für Schulen geeinigt. Am Mittwoch sollen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die das Kabinett vor einer Woche vorgestellt hat, im Bundestag beschlossen werden. Die FDP, die die Ausgangssperren in den vergangenen Tagen harsch kritisiert und auch eine Verfassungsklage angedroht hatte, will trotz der Änderungen gegen das Gesetz stimmen.

Konkret soll die geplante bundeseinheitlich geregelte Ausgangssperre statt ab 21 Uhr erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr früh gelten, wie nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters aus dem Entwurf hervorgeht, den die Fraktionen am Montag billigten. Bis 24 Uhr soll es Einzelpersonen zudem erlaubt werden, auch ohne Hund etwa spazieren zu gehen.

Während die zuletzt scharf kritisierten Ausgangsbeschränkungen also aufgeweicht werden, sollen die Regeln für den Einzelhandel und für Schulen gegenüber dem Regierungsentwurf noch einmal verschärft werden. Sie sehen unter anderem vor, dass der Einzelhandel bis zu einer Inzidenz von 150 mit dem „Click & Meet“-Verfahren und einer Testpflicht geöffnet bleiben kann. Dies bedeutet eine Verschärfung gegenüber der Praxis in vielen Ländern wie Bayern, wo das Termin-Shopping mit einem Negativtest derzeit bis zu einer Inzidenz von 200 erlaubt ist. Arbeitgeber sollen außerdem verpflichtet werden, Mitarbeitern in Betrieben zweimal pro Woche Schnelltests anzubieten. Bisher war geplant, die Betriebe zum Angebot eines Tests pro Woche zu verpflichten – was in der Wirtschaft kritisiert wurde. Die Änderungen gelten bis zum 30. Juni.