Arbeitsmarktpolitik

Kurzarbeiter­regelungen bis Ende Juni 2023 verlängert

Die Bundesregierung hat den Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit (BA) gebilligt. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt zum Jahresanfang um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6% des Bruttolohns. Seit 2019 war der Beitragssatz vorübergehend...

Kurzarbeiter­regelungen bis Ende Juni 2023 verlängert

Reuters Berlin

Die Bundesregierung hat den Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit (BA) gebilligt. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt zum Jahresanfang um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6% des Bruttolohns. Seit 2019 war der Beitragssatz vorübergehend abgesenkt, weil die BA eine Rücklage von 26 Mrd. Euro aufgebaut hatte. Diese wurde durch die hohe Kurzarbeit in der Corona-Pandemie aufgezehrt. Das Kabinett billigte zudem eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), mit der der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert wird. Damit sollen Arbeitsplätze erhalten, Kündigungen vermieden und Unternehmen gestützt werden.

Die Bundesregierung rechnet durch die Sonderregelung mit zu­sätz­lichen 115000 Kurzarbeitern in den Monaten Januar bis Juni. Die Zusatzkosten für die BA werden im Reuters vorliegenden Entwurf auf etwa 350 Mill. Euro beziffert. Damit schmälert die Bundesregierung die Möglichkeiten der BA, 2023 wieder mit dem Aufbau einer Rücklage zu beginnen. Ihr Haushaltsplan sah vor, zunächst ein 800-Mill.-Euro-Darlehen des Bundes aus 2022 zurückzahlen und dann rund 1,4 Mrd. Euro zurücklegen. Die Mehrkosten für den weiterhin erleichterten Zugang zur Kurzarbeit konnte die Behörde dabei noch nicht berücksichtigen. Für die BA-Rücklage ist laut Arbeitsministerium 2023 nun noch ein Betrag von rund 1 Mrd. Euro vorgesehen.