Länder dringen auf Zeitplan für Impfpflicht
sp Berlin
Die Länderchefs erhöhen den Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), rasch einen Zeitplan für die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus vorzulegen. „Die Länder gehen davon aus, dass bald ein Zeitplan vorliegen wird“, sagte Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), der den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz innehat, nach gemeinsamen Beratungen mit dem Bund zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie. „Wir brauchen Tempo und auch Führung bei dieser Frage“, sagt Wüst in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Scholz. In den zuvor gefassten Beschlüssen bekräftigen die Spitzen von Bund und Ländern, dass sie eine allgemeine Impfpflicht für nötig halten. Scholz habe die Impfpflicht bereits für Februar in Aussicht gestellt, sagte Wüst. In einer so zentralen Frage der Pandemie-Bekämpfung dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass parteipolitisch taktiert werde, forderte der Ministerpräsident von NRW.
Scholz erklärte, dass der Bundestag demnächst über die allgemeine Impfpflicht beraten werde. Alle 16 Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen unterstützten das Vorhaben, sagte der Bundeskanzler. „Ich fühle mich da maximal unterstützt“, erklärte Scholz. Berlins neue Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) betonte, dass für den Gesetzgebungsprozess zur Einführung der allgemeinen Impfpflicht ausreichend Zeit eingeräumt werden müsse. Es werde im Parlament „noch im Januar eine Orientierungsdebatte dazu geben“, kündigte sie an. Im Februar werde dann der Gesetzgebungsprozess eingeleitet. Der Zeitplan für den Gesetzgebungsprozess müsse jedoch würdigen, dass eine allgemeine Impfpflicht 80 Millionen Menschen betreffe, erklärte Giffey.
Quarantäne wird verkürzt
Am Freitag einigten sich die Spitzen von Bund und Ländern unter anderem auf verschärfte Zugangsregeln für Kneipen und Restaurants, für deren Besuch künftig flächendeckend die 2G-plus-Regel gilt. Zugang haben nur noch Genesene oder Geimpfte, die auch einen negativen Coronatest oder den Nachweis einer Boosterimpfung vorlegen können. Außerdem verständigten sich Bund und Länder auf eine abgestufte Verkürzung der Quarantänedauer für Kontaktpersonen und Infizierte. Kontaktpersonen mit vollem Impfschutz durch eine Boosterimpfung sind künftig ganz von der Quarantäne ausgenommen. Durch die angepassten Quarantänebedingungen soll verhindert werden, dass die wegen der Virusvariante Omikron erwartete Infektionswelle kritische Infrastruktur lahmlegt.