Bundesrat

Länder stoppen steuerliches Wachstumspaket der Ampel

Die Wirtschaft muss um die angekündigten Steuererleichterungen zittern. Der Bundesrat schickte das Wachstumschancengesetz in die Vermittlung. Auch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz standen auf der Tagesordnung.

Länder stoppen steuerliches Wachstumspaket der Ampel

Länder stoppen steuerliches Wachstumspaket der Ampel

Zukunftsfinanzierungsgesetz passiert den Bundesrat – Länder pochen auf Kompetenzen im Kampf gegen Finanzkriminalität

wf Berlin

Der Bundesrat hat am Freitag Steuerentlastungen für die Wirtschaft angehalten und zum Wachstumschancengesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Dem Zukunftsfinanzierungsgesetz stimmte die Länderkammer in Berlin zu. Es kann damit in Kraft treten. Beim Gesetz zur Bekämpfung der Finanzkriminalität dringt der Bundesrat auf Mitwirkung der Länder in der Gesetzgebung.

Am Wachstumschancengesetz kritisierten die Länder, dass der Bundestag die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates nur punktuell übernommen habe. Darüber hinaus seien Änderungen kurzfristig nachgeschoben worden, zu denen sich der Bundesrat nicht äußern konnte. Überdies passt es Ländern und Kommunen nicht, dass sie gemeinsam zwei Drittel der Steuerausfälle von rund 7 Mrd. Euro jährlich schultern sollen. Am gesamten Steueraufkommen partizipieren Bund und Länder nur mit knapp 57%.

Das Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Zentrales Element ist eine Investitionsprämie, um die Transformation der Wirtschaft mit steuerlichen Anreizen für klimafreundliche Technologien zu fördern. Die Prämie kommt anstelle der versprochenen Superabschreibung. Zudem sollen Firmen bei beweglichen Wirtschaftsgütern und im Wohnungsbau befristet mehr abschreiben können. Ausgeweitet werden die Verlustverrechnung und die steuerliche Forschungsförderung.

Zukunft des Finanzmarkts

Dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zur Stärkung des deutschen Finanzmarktes stimmte der Bundesrat zu. Damit kann die Novelle in Kraft treten. Kleine und mittleren Unternehmen sowie Start-ups sollen besseren Zugang zum Kapitalmarkt bekommen. Dazu steigt der Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 1.440 auf 2.000 Euro im Jahr, aber nicht auf die angepeilten 5.000 Euro. Verdoppelt werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage auf 40.000/80.000 Euro für Ledige/Verheiratete. Berechtigt sind damit 13,8 Millionen Bundesbürger. Investitionen in erneuerbare Energien über den Kapitalmarkt sollen stärker gefördert werden. Die von der Investmentbranche erhoffte Regelung, Grundstücke mit Energieanlagen ins Portfolio nehmen zu können, wurde aber vertagt. Neu ist die Möglichkeit, elektronische Aktien zu emittieren – mithilfe der Blockchain-Technologie.

In erster Lesung beraten wurde das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz. Es wurde mit den Empfehlungen der Ausschüsse in den Bundestag überwiesen. Mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz will die Regierung die Geldwäsche in Deutschland besser bekämpfen. Dazu soll es eine neue Bundesoberbehörde gegen Finanzkriminalität geben. Dort werden Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und Aufsicht unter einem Dach zusammengeführt.

Steuerfahndung ist Ländersache

Die Länder halten das Gesetz für zustimmungspflichtig, weil ihre Kompetenzen etwa in der Steuerfahndung berührt sind. Auch in anderen Punkten sehen die Länder ihre Zuständigkeiten tangiert. So soll die Bundesregierung prüfen, ob der Radius des Ermittlungszentrums Geldwäsche mit Blick auf die Zuständigkeiten der Länderpolizeien und des Bundeskriminalamtes angepasst werden kann. Zudem dringen die Länder auf einen volldigitalen Zugriff der Ermittlungsbehörden auf das Immobilienregister.

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