Länder sollen Mittel durchleiten
wf Berlin – Die Unionsfraktion im Bundestag hat die Länder aufgerufen, die für Städte und Gemeinden bestimmten Bundesmittel für Flüchtlingskosten an die Kommunen weiterzureichen. “Eine 100-prozentige Garantie, dass die Mittel ankommen, können wir nicht geben”, sagte der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Ingbert Liebing, in Berlin. Rheinland-Pfalz habe schon angekündigt, Teile der Mittel im Landeshaushalt zu behalten, kritisierte er. Heute berät der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten. Der Bund übernimmt 2016 bis 2018 vollständig die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber. Dies soll die Kommunen um 400 Mill. Euro im Jahr 2016 sowie um 900 Mill. Euro 2017 und um 1,3 Mrd. Euro 2018 entlasten. Zudem zahlt der Bund in derselben Zeit eine Integrationspauschale von je 2 Mrd. Euro. Außerdem fließen für den Wohnungsbau 2017 und 2018 je 500 Mill. Euro. Schließlich erhalten die Kommunen von 2018 an jährlich 5 Mrd. Euro, zum Teil über die Umverteilung der Umsatzsteueranteile, zum Teil über die Kosten der Unterkunft.