Bundeshaushalt

Lindner verteidigt Nachtragsetat 2023

Mit dem Nachtragsetat 2023 will die Ampel den Haushalt des laufenden Jahres noch verfassungsfest machen. Die Union sieht schon Probleme.

Lindner verteidigt Nachtragsetat 2023

Lindner verteidigt Nachtragsetat

Bundestag setzt weitere öffentliche Anhörung an – Union vermisst Tilgungsplan

wf Berlin

Mit einem zusätzlichen Schritt im Gesetzgebungsverfahren soll der Bundeshaushalt des laufenden Jahres auf rechtlich sichere Füße gestellt werden. Für Dienstagvormittag hat der Haushaltsausschuss des Bundestags Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung zum Nachtragshaushalt 2023 eingeladen. Damit wird den üblichen Abläufen in einem parlamentarischen Verfahren genüge getan. Die Anhörung wird per Webex abgehalten. „Um den gegenwärtigen Zustand zu heilen, ist jetzt ein Notlagebeschluss für 2023 erforderlich, und das holen wir mit dem vorliegenden Gesetz nach“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bei der ersten Lesung zum Nachtragshaushalt. Die Ampel-Regierung reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu sei „gewissermaßen die Zuordnung der Defizite verändert“ worden, sagte Lindner. „Unter dem Strich werden wir in diesem Jahr sogar weniger Kredite aufnehmen als ursprünglich geplant.“

Die Nettokreditaufnahme steigt gleichwohl von ursprünglich geplanten 45,6 Mrd. Euro auf 70,6 Mrd. Euro. Davon sind 43,2 Mrd. Euro Umbuchungen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der nach dem Karlsruher Urteil geschlossen wird. Aus dem Fonds hatte der Bund Energiehilfen gezahlt. Die Ausgaben sinken von ursprünglichen 476,3 Mrd. Euro auf 461,2 Mrd. Euro. In der Differenz von 15,1 Mrd. Euro stecken unter anderem absehbare Minderausgaben von 5 Mrd. Euro. Meistens werden nicht alle für ein Haushaltsjahr bewilligten Mittel ausgegeben. Rund 3,3 Mrd. Euro entnimmt der Bund aus seiner Rücklage aus früheren Überschüssen. Die Rücklage ist damit aufgebraucht. Der Etat soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Um den Bundesrat am 15. Dezember zu erreichen, hält die Länderkammer am 7. Dezember eine Sondersitzung ab. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Christian Haase, mahnte einen Tilgungsplan für den Nachtragsetat an. Das Grundgesetz verlange bei der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation einen Tilgungsplan.

„Ausgaben depriorisieren“

Für den ebenfalls zu überarbeitenden Etat 2024 bezifferte Lindner den „Handlungsbedarf“ auf 17 Mrd. Euro. Es werde umgeschichtet. „Dafür, dass wir Zukunftsinvestitionen und bedeutende Vorhaben der Koalition realisieren, werden wir andere, überkommene, heute nicht mehr notwendige Ausgaben depriorisieren“, sagte der Minister. Zugleich stellte er in Aussicht, dass der Haushaltsentwurf 2024 einen Ausblick auf die Aufgaben im Jahr 2025 darstellen werde. Darüber hinaus warteten weitere Herausforderungen, so Lindner. Dies gelte spätestens dann, wenn das Sondervermögen für die Bundeswehr ausgelaufen sein werde.

Leitartikel Seite 2
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