Mindestlohn mit 8,84 Euro festgelegt
Reuters Berlin – Der seit Anfang 2015 geltende gesetzliche Mindestlohn wird erstmals angehoben. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Verordnung von Arbeitsministerin Andrea Nahles, durch die die Lohnuntergrenze zum 1. Januar von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde steigt. Die Regierung schätzt, dass sich durch die Erhöhung des Mindestlohns die Lohnkosten für die Wirtschaft um rund 1 Mrd. Euro für 2017 erhöhen werden. Auch könnten die Preise für Waren und Dienstleistungen bei einer vollständigen “Überwälzung” der Lohnerhöhungen “geringfügig ansteigen”, heißt es. Allerdings erhofft sich Nahles durch die 34-Cent-Anhebung eine “positive Wirkung auf die Konsumnachfrage”.Mit der Verordnung setzt die Regierung eine Empfehlung der Mindestlohnkommission um, die sich aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt. Der Mindestlohn gilt für rund 4 Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an.