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Mutmaßlicher Schweizer Spion kann auf Bewährungsstrafe hoffen

Reuters - Der mutmaßliche Schweizer Spion Daniel M. kommt im Prozess um das Ausspähen der nordrhein-westfälischen Steuerbehörden voraussichtlich mit einer Bewährungsstrafe davon. Dafür muss der 54-Jährige aber ein umfassendes Geständnis ablegen und...

Mutmaßlicher Schweizer Spion kann auf Bewährungsstrafe hoffen

Reuters – Der mutmaßliche Schweizer Spion Daniel M. kommt im Prozess um das Ausspähen der nordrhein-westfälischen Steuerbehörden voraussichtlich mit einer Bewährungsstrafe davon. Dafür muss der 54-Jährige aber ein umfassendes Geständnis ablegen und detailliert schildern, was mit zehntausenden Euro geschah, die er für die ihm vorgeworfene Spionagetätigkeit erhalten haben soll. “Oberste Bedingung sind glaubhafte Angaben”, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, Josef Bill, am Mittwoch. Dann könne er mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren sowie einer Geldauflage davonkommen. Die Höchststrafe für die M. vorgeworfene geheimdienstliche Tätigkeit beträgt fünf Jahre Gefängnis.Die Bundesanwaltschaft wirft M. vor, im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) fast vier Jahre lang bis Februar 2015 die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung und einige ihrer Mitarbeiter ausspioniert zu haben. Er sollte demnach Informationen über die Arbeitsweise deutscher Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Ankauf der Steuer-CDs beschaffen. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen hatten seit 2010 Steuer-CDs mit Datensätzen mutmaßlicher Steuerhinterzieher gekauft, die dem Fiskus mehrere Milliarden Euro an Mehreinnahmen eingebracht hatten. Die Informationen waren Schweizer Banken entwendet worden. M. wurde am 28. April festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.Zunächst lieferte der ehemalige Schweizer Polizeibeamte den Anklägern zufolge persönliche Daten über drei NRW-Steuerfahnder. Die Schweizer Behörden erließen in der Folge Haftbefehle gegen die Männer. Darüber hinaus habe der mutmaßliche Spion eine “Quelle” in der NRW-Finanzverwaltung untergebracht. Die Identität der Quelle bei der Finanzverwaltung sei bis heute nicht geklärt, sagte Oberstaatsanwalt Lienhard Weiß bei der Verlesung der Anklageschrift. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft genehmigte der NDB im Zusammenhang mit der Quelle ein Aufwandshonorar von 90 000 Euro, davon seien 60 000 Euro an M. ausgezahlt worden. Von dieser Summe seien wiederum 40 000 Euro an eine bisher unbekannte Person geflossen. “Es gibt diese Quelle nicht”, sagte Verteidiger Thomas Koblenzer. Geständnis verlangtNach Verlesung der Anklageschrift wurde die Verhandlung auf Antrag der Verteidigung für rund anderthalb Stunden unterbrochen, um eine Absprache zur vorzeitigen Beendigung des Prozesses zu erzielen. Weiß erklärte nach der Verhandlungspause, die Bundesanwaltschaft sei zu einer Verständigung bereit. Voraussetzung sei ein umfassendes Geständnis von M., eine Bewährungsstrafe zwischen anderthalb und zwei Jahren sowie eine Geldauflage von 50 000 Euro zugunsten der Staatskasse. M. müsse unter anderem detailliert darlegen, wofür er die 60 000 Euro erhalten habe und an wen sie geflossen sind.Der Prozess wird am 26. Oktober fortgesetzt. Dann will sich M. umfassend zu den Vorwürfen äußern. Zudem will das Gericht noch einen Zeugen vernehmen.