Portugal muss Sparpläne ändern
BZ Lissabon – Im Problemland Portugal hat das Verfassungsgericht bestimmte Gehaltskürzungen für Staatsbedienstete für verfassungswidrig erklärt. Laut einem Urteil der Richter bedeuten die in diesem Jahr in Kraft getretenen Einschnitte eine Diskriminierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Allerdings trug das Gericht der Regierung nicht auf, die Gehaltskürzungen im Jahr 2012 zurückzunehmen, wie Nachrichtenagenturen meldeten.Die Entscheidung der Richter zwingt die Regierung Presseberichten zufolge allerdings dazu, die Einschnitte 2013 auch auf die private Wirtschaft auszudehnen. Die Gehaltskürzungen gehörten zu den Sparbeschlüssen, zu denen Portugal sich gegenüber der Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds verpflichtet hatte. Portugals Finanzen werden von den internationalen Institutionen überwacht, weil das Land Hilfen aus dem EU-Rettungsfonds bekommt.Nach Einschätzung der EU-Kommission wird Portugal seine diesjährigen Haushaltsziele trotz des Eingreifens seines Verfassungsgerichts erreichen. Das Urteil des Gerichts lasse die strittige Sparmaßnahme für 2012 aber in Kraft, um das Defizitziel nicht zu gefährden, betonte ein Sprecher der Kommission.