Postgesetz-Novelle setzt Deutsche Post unter Druck
Die muss sich auf Sanktionen wie Geldbußen gefasst machen, wenn das Unternehmen künftig gesetzliche Vorgaben nicht einhält. Das geht aus den Eckpunkten der Postgesetz-Novelle hervor, die das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) veröffentlicht hat. Demnach soll die Bundesnetzagentur mit stärkeren Befugnissen zur Einhaltung der Universaldienstvorgaben ausgestattet werden. Darunter fallen u. a. die Laufzeitvorgaben in der Briefzustellung.
Gegenwärtig müssen im Jahresdurchschnitt 80% der Briefsendungen am nächsten Werktag und 95% innerhalb von zwei Werktagen zugestellt werden. Diese Laufzeitvorgaben seien wenig aussagekräftig. „Stattdessen könnten Vorgaben mit längeren Laufzeiten und höherer Verbindlichkeit den Bedürfnissen in höherem Maße entsprechen“, heißt es in dem Papier. Vorstellbar ist etwa, dass die Quote für die Zustellung innerhalb von 24 Stunden gesenkt, aber die Quote für die Zustellung binnen zweier Tage erhöht wird. Zudem könnte die Fiktion einer 100-prozentigen Briefzustellung innerhalb von drei Tagen verbindlicher geregelt werden.
„Werden die gesetzlichen Vorgaben schwerwiegend, wiederholt oder anhaltend unterschritten, muss die Bundesnetzagentur wirksame Sanktionen verhängen können“, schlägt das BMWK vor. Über die Postgesetz-Novelle sollen nun Konsultationen geführt werden. Die nächste Stufe, ein Referentenentwurf, könnte vor der Sommerpause erreicht sein.