Rabatt ist nicht immer Lohn

BFH: Mit üblichen Preisnachlässen vergleichen

Rabatt ist nicht immer Lohn

ba Frankfurt – Nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, führt auch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen (VI R 30/09 und VI R 27/11). Laut BFH gehören zum Arbeitslohn zwar Vorteile, die Arbeitnehmern dadurch zufließen, dass sie wegen des Dienstverhältnisses von ihrem Arbeitgeber Waren zu einem besonders günstigen Preis kaufen können. Ob dieser tatsächlich aufgrund der Beziehung der Vertragspartner besonders günstig ist, bemisst sich am Vergleich mit den um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreisen am Abgabeort. Lohn liegt nur in der Größenordnung der Differenz zwischen Arbeitgeberrabatt und üblichen Preisnachlässen vor.