"Reisehinweise sind keine Reiseeinladungen"
sp Berlin – Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Weg freigemacht, die bisher weltweit geltende Reisewarnung ab 15. Juni für weite Teile Europas aufzuheben und durch sogenannte Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu ersetzen. Voraussetzung dafür sei aber, dass es in den Zielstaaten keine Einreiseverbote und großflächigen Ausgangssperren mehr gebe, sagte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin und gab Reisenden dann doch noch einen Hinweis, der ein bisschen wie eine Warnung klang: “Reisewarnungen sind keine Reiseverbote, und Reisehinweise sind keine Reiseeinladungen.” Niemand dürfe sich in falscher Sicherheit wiegen. “Die Pandemie ist längst nicht vorbei, und wir müssen gemeinsam verhindern, dass eine Wiederaufnahme des Tourismus zu einer zweiten Welle führt.”Der Deutsche Reiseverband (DRV), der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) begrüßten den Kabinettsbeschluss dennoch als Lichtblick für die Tourismusbranche mit Hunderttausenden Beschäftigten. “Damit gibt es jetzt wieder ein Stück Planungssicherheit, und der Motor für die Wiederaufnahme des Reisens kann anlaufen, denn auch der Neustart braucht eine gewisse Vorbereitungszeit”, erklärte der DRV. Insgesamt würden im Juni von deutschen Flughäfen 159 Ziele in 63 Ländern zu erreichen sein, kündigte der BDL an. In den Flughafengebäuden und an Bord der Flugzeuge werde eine Maskenpflicht gelten.Das Auswärtige Amt kündigte an, zu jedem Land Hinweise zur Pandemie-Lage vor Ort zu veröffentlichen, mit deren Hilfe sich Urlauber für oder gegen eine Reise entscheiden könnten. “Wenn es mehr als 50 Neuinfizierte auf 100 000 Einwohner über sieben Tage gibt, müssen wir darauf reagieren”, warnte Maas. Es könne auch sein, dass dann aus einem Reisehinweis wieder eine Reisewarnung werde. Reisende dürften sich auch nicht darauf verlassen, erneut vom Auswärtigen Amt heimgeholt zu werden. “Es wird in diesem Sommer nicht noch einmal eine Rückholaktion geben für deutsche Urlauber, die sich im Ausland befinden.” Quarantäne in Großbritannien Der Beschluss der Regierung gilt zunächst grundsätzlich für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island und Großbritannien. Von Reisen nach Großbritannien rät das Außenministerium allerdings dringend ab, solange dort eine 14-tägige Quarantäne Vorschrift für Urlauber bleibt. In Norwegen und Spanien gelten derzeit weiterhin Einreisesperren, weshalb die beiden Länder die Voraussetzungen für ein Ende der Reisewarnung noch nicht erfüllen. Über Drittstaaten soll später entschieden werden.Am 17. März hatte das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen und danach gemeinsam mit Reiseunternehmen circa 240 000 Deutsche zurückgebracht, die nach dem Kollaps des Luftverkehrs im Ausland gestrandet waren. Reisewarnungen werden in der Definition des Ministeriums dann ausgesprochen, “wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht”. Der wichtigste Unterschied zu einem Reisehinweis besteht für die Reisebranche darin, dass eine Reisewarnung gerichtsfest als Grund anerkannt ist, gebührenfrei von einer Reise zurückzutreten.