Corona-Pandemie

Rückzahlung von Soforthilfen wird flexibler

Firmen und Soloselbständige, die Soforthilfen aus dem ersten Corona-Lockdown zurückzahlen müssen, sollen von den Ländern mehr Zeit bekommen. Die Voraussetzungen dafür hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt geschaffen.

Rückzahlung von Soforthilfen wird flexibler

sp Berlin

Unternehmen und Soloselbständige, die im Frühjahr 2020 während des ersten Corona-Lockdowns Soforthilfen des Bundes erhalten haben und die Voraussetzungen nicht erfüllten, sollen mehr Zeit für die Rückzahlung erhalten. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag mitteilte, erhalten die Bundesländer durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung zur Überprüfung der Soforthilfen mehr Flexibilität bei der Rückforderung.

Die Frist zur Vorlage der Schlussberichte der Länder werde um weitere sechs Monate auf den 31.12.2022 verschoben. „Damit wird es möglich, Unternehmen und Selbständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen“, heißt es im Ministerium. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte seine Amtskollegen in den Ländern bereits im Dezember aufgefordert, den betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen mehr Zeit für die Rückzahlung einzuräumen, und verwies auf Nordrhein-Westfalen, das den 31. Oktober 2022 als spätesten Rückzahlungstermin vorgibt. Schon damals kündigte Habeck an, dass die Länder ihre Schlussberichte ein halbes Jahr später einreichen könnten.

Insgesamt sollen Kleinunternehmen und Soloselbständige fast 300 Mill. Euro zurückzahlen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums profitierten insgesamt rund 1,8 Millionen Unternehmen und Selbständige von Unterstützung in Höhe von knapp 13,6 Mrd. Euro. Umgesetzt wurden die Soforthilfen von den Bewilligungsstellen in den Ländern, die jetzt auch die stichprobenartigen Überprüfungen durchführen und die Rückzahlungen einfordern.

Während einige Unternehmen Soforthilfen aus dem Jahr 2020 zurückzahlen, ist die Auszahlung der Überbrückungshilfen IV in Höhe von bis zu 50% der beantragten Förderhöhe oder maximal 100000 Euro pro Fördermonat angelaufen. „Schon in der kommenden Woche werden die ersten Antragsteller ihr Geld auf dem Konto haben“, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die weiterhin stark von der Pandemie betroffen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 10 Mill. Euro, die nicht zurückgezahlt werden muss. „Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfen ist es gelungen, den Unternehmen Zeit zu verschaffen“, sagte Habeck am Donnerstag bei seiner Antrittsrede als Wirtschaftsminister im Bundestag. „Mehr als Zeit schaffen ist es aber nicht.“

Rekordhohe Infektionszahlen

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kämpft derweil um Zeit für das Gesundheitswesen. Am Freitag warnte er davor, dass Krankenhäuser und Labore wegen der rasant steigenden Infektionszahlen an ihre Grenzen stoßen könnten. Dennoch seien zusätzliche Maßnahmen derzeit nicht notwendig. Auch der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, und der Charité-Virologe Christian Drosten sagten, die Corona-Maßnahmen in Deutschland bewirkten einen langsameren Anstieg der Infektionszahlen als in anderen Ländern. Das RKI meldete am Freitag mit 92223 einen Höchstwert bei den Neuinfektionen. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz kletterte auf rekordhohe 470,6.