Schwarz-Gelb plant echte Höchstgrenzen für Managervergütung

Hauptversammlung soll darüber entscheiden - SPD fürchtet Rolle der institutionellen Investoren im Aktionärsgremium

Schwarz-Gelb plant echte Höchstgrenzen für Managervergütung

wf Berlin – Zwischen Union und FDP sowie SPD spitzt sich nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses der Dissens zu, wie Auswüchsen bei Managergehältern zu begegnen ist. Während die Regierungskoalition die Rolle der Hauptversammlung (HV) stärken will, setzt die SPD weiter auf den Aufsichtsrat. Die Sozialdemokraten wollen aber unter anderem steuerliche Dämpfer einbauen.Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und FDP hat sich zuvor in Berlin auf Eckpunkte zur Begrenzung von Managergehältern verständigt. Mit einer Novelle des Aktienrechts sollen überdimensionierte Vergütungen künftig verhindert, die Transparenz verbessert und “somit das ethische Fundament der sozialen Marktwirtschaft” gefestigt werden, beschlossen die Partei- und Fraktionsspitzen. Vorgesehen ist, die Änderungen in die bereits laufende Aktienrechtsnovelle einzubringen. Das Bundesjustizministerium soll nun aus den Eckpunkten den Gesetzestext ausformulieren.Im Einzelnen soll künftig die Hauptversammlung jedes Jahr verbindlich über die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds börsennotierter Gesellschaften entscheiden. Bislang kann die Hauptversammlung eingeschaltet werden, muss es aber nicht. Die Dax 30-Unternehmen praktizieren dies jedoch so. Die eigentliche Entscheidung und auch die Haftung liegen aber bislang beim Kontrollgremium.Nach den Eckpunkten legt der Aufsichtsrat künftig der Aktionärsversammlung einen Vorschlag vor, der – für jedes Vorstandsmitglied – den Betrag einer Höchstgrenze enthält. Dieses Limit kann für alle Mitglieder des Führungsgremiums gleich sein oder aber individuell abweichen. Die Aktionäre sollen zugleich das Initiativrecht erhalten, einen Gegenantrag auf niedrigere Grenzen zu stellen.Die Gesamtvergütung umfasst Gehalt, Gewinnbeteiligung, Aufwandsentschädigung, Versicherungsentgelte, Provision, Antrittsgelder, Abfindungsvereinbarungen, Versorgungszusagen, anreizorientierte Vergütungszusagen und Nebenleistungen jeder Art. Richtschnur für die Höhe der Vergütung sind die Aufgaben und Leistungen des Vorstands, die Lage der Gesellschaft sowie eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Auch die “übliche” Höhe darf ohne besondere Gründe nicht überschritten werden. “Perverses Bonisystem””Die Koalition macht den Bock zum Gärtner”, kritisierten der Vizefraktionsvorsitzende Joachim Poß und der rechtspolitische Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, die Beschlüsse der Koalition scharf. Union und FDP gingen damit weiter “den Weg des ungebremsten Finanzkapitalismus”. Die Hauptversammlung sei “keine demokratische Bürgerversammlung”, sondern werde vielmehr oft von institutionellen Anlegern wie Hedgefonds dominiert, die selbst “Treiber des perversen Boni- und Bezahlsystems” seien. Die SPD befürchtet bei dieser Anteilseignerstruktur, dass der langfristige Unternehmenserfolg aus dem Blick gerät und statt einer Begrenzung und Regulierung der Managervergütungen das Gegenteil eintritt. Zudem sieht sie mit der schwarz-gelben Initiative den Einfluss der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat beschnitten.Die Sozialdemokraten wollen die Entscheidung deshalb beim Aufsichtsrat belassen, dringen aber auf andere Änderungen. So sollen die “Kriterien für die Angemessenheit der Managergehälter” verschärft werden, verlangten Poß und Lischka. Die Unternehmen sollen die Relation der Vergütungen ihrer Vorstände zum durchschnittlichen Gehalt ihrer Arbeitnehmer veröffentlichen, und der Aufsichtsrat soll Obergrenzen für diese Quoten festlegen. Danach sollen sich die Vorstandsgehälter bemessen. Zudem müsse sich der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gehälter stärker am “Allgemeinwohl” orientieren.Zudem will die SPD die steuerliche Absetzbarkeit der Gehälter und Abfindungen für Vorstände als Betriebsausgabe begrenzen. Eine solche Regelung gibt es zwar bereits für die Vergütung von Aufsichträten, doch werten Experten dies als steuersystematischen Sündenfall.—— Eckpunkte zu Vergütungslimits für Manager- HV beschließt verbindlich die Vergütung der Vorstandsmitglieder – HV legt Höchstgrenzen – in Euro – für jedes Vorstandsmitglied fest: individuell für jedes Vorstandsmitglied oder einheitlich für alle – Aufsichtsrat legt einen Vorschlag vor – Aktionäre können einen Gegenantrag mit niedrigeren Hürden stellen (Initiativrecht)- Gesamtbezüge müssen angemessen sein zu den Aufgaben des Vorstands sowie zur Lage und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft – Vergütung umfasst die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder: Fixgehalt, Boni und alle anderen Komponenten – Beschluss erfolgt jährlich und muss veröffentlicht werden wf——