Slowenien unter Verdacht monetärer Staatsfinanzierung

EU-Abgeordneter für Vertragsverletzungsverfahren

Slowenien unter Verdacht monetärer Staatsfinanzierung

fed Frankfurt – Im Streit über ein vor wenigen Tagen im slowenischen Parlament verabschiedetes Gesetz zur Entschädigung von Anlegern schlägt der Europaabgeordnete Markus Ferber Alarm. Er sieht den Verdacht der monetären Staatsfinanzierung erhärtet und drängt die EU-Kommission deshalb zur Eile. Die EU-Kommission soll in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge schleunigst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Slowenien eröffnen.Das slowenische Gesetz sieht Entschädigungen für Investoren vor, die im Zuge von Bankensanierungen und -abwicklungen in der Finanzkrise Geld verloren haben. Diese Kompensationen sollen “jedoch nicht etwa aus dem slowenischen Staatshaushalt, sondern aus den Reserven der Zentralbank bezahlt werden”, erinnert Ferber und folgert daraus, dass der “Verdacht der Staatsfinanzierung auf der Hand liegt”. “Was die slowenische Regierung hier durchs Parlament gedrückt hat, ist ein klarer Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung”, argumentiert der CSU-Finanzexperte. Die EU-Kommission fordert er deshalb auf, dringend einzuschreiten und ein Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg zu bringen. “Wenn hier ein Präzedenzfall der monetären Staatsfinanzierung durchgewunken wird, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch andere Mitgliedstaaten die Notenpresse anschmeißen.”Der wirtschafts- und währungspolitische Koordinator der europäischen Christdemokraten und Konservativen kann sich alternativ vorstellen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) aktiv wird. Die Notenbank könnte ein Verfahren vor dem EU-Gerichtshof gegen die slowenische Zentralbank anstrengen. In einem Brief an Ferber, der der Börsen-Zeitung vorliegt, bestätigt EZB-Präsident Mario Draghi ausdrücklich, dass diese Option zur Verfügung steht. Schließlich sehe dies Art. 271 d des EU-Vertrags vor. “Folglich kann die EZB den Europäischen Gerichtshof anrufen, sofern sie der Meinung ist, dass eine nationale Notenbank ihre Verpflichtungen unter den Verträgen verletzt hat – auch hinsichtlich des Verbots monetärer Staatsfinanzierung.” Bereits in der Vergangenheit hatte die EZB Vorbehalte gegen unterschiedliche Entwürfe für das slowenische Entschädigungsgesetz geäußert.