EU-Haushaltsregeln

Sparkassen plädieren für Anhebung der EU-Schuldengrenze

Der deutsche Sparkassenverband hält es für angemessen, die Schuldenobergrenze für EU-Staaten von 60% auf 80% anzuheben. Grund ist das Niedrigzinsumfeld und damit die höhere Schuldentragfähigkeit.

Sparkassen plädieren für Anhebung der EU-Schuldengrenze

ahe Brüssel

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) setzt sich für eine grundlegende Reform des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts und damit der EU-Haushalts- und Verschuldungsregeln ein. Der Verband plädierte für eine deutliche Vereinfachung des Pakts und für eine Anhebung der Schuldenobergrenze von aktuell 60% auf 80% des Bruttoinlandsprodukts (BIP). „Durch das Niedrigzinsumfeld können Staaten heute größere Schuldenlasten­ tragen“, begründete DSGV-Chefvolkswirt Reinhold Ri­ckes den Vorstoß.

Weitergehende Vorschläge, etwa eine Ausweitung bis auf 100% des BIP, wie kürzlich vom Eurorettungsschirm ESM angeregt, oder gar eine völlige Abschaffung einer Obergrenze lehnte der Verband ab. Auch das Defizitkriterium von 3% soll demnach erhalten bleiben. Die Sparkassen würden eine Anhebung der Schuldengrenze allerdings auch mit einer „Sunset Clause“ verbinden: Die Grenze sollte alle fünf bis zehn Jahre neu überprüft werden.

Die Schuldenabbauziele sollten nach Meinung des Verbands künftig mit den betroffenen Ländern individuell vereinbart werden. Verstöße dagegen sollten mit Kürzungen bei den Hilfs- und Transferleistungen der EU geahndet werden können. Im Extremfall sind den Vorstellungen des DSGV zufolge auch Eingriffe in die Haushaltspolitik denkbar.

Nach Berechnungen des Verbandes könnte Deutschland den Abbau seiner Verschuldung auf wieder unter 60% des BIP bis 2027 schaffen – und zwar ohne Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen, sondern nur über Wachstum. Basis dieser Rechnung sind Wachstumsraten von 4% im kommenden Jahr, 2% im Jahr 2023 und danach 1% pro Jahr.