SPD geht gegen Gehaltsexzesse bei Vorständen vor

Aktionäre sollen Vergütung und Maximalhöhe beschließen - Steuerabzugsverbot für Aktiengesellschaften

SPD geht gegen Gehaltsexzesse bei Vorständen vor

wf Berlin – Über Vorstandsvergütungen in Aktiengesellschaften soll künftig verbindlich die Hauptversammlung entscheiden und auch ein Limit für Bezüge eines Vorstands zum durchschnittlichen Arbeitnehmerlohn festlegen. Zudem soll das Steuerrecht überhöhte Vorstandsvergütungen bremsen. Diese sieht ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Bundestag vor. “Maß und Mitte müssen auch in den Vorstandsetagen wieder Einzug halten”, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann vor der Presse in Berlin. “Wir wollen mehr Transparenz.” Deshalb nimmt die SPD die Hauptversammlung in die Pflicht. Bislang beschließt nach Aktienrecht der Aufsichtsrat. Die Aktionäre können zwar heute schon über die Vergütung abstimmen, dies ist allerdings weder verbindlich noch obligatorisch. “Exorbitante Gehälter””Wenn exorbitante Gehälter gezahlt werden, soll das auf keinen Fall auf Kosten der Allgemeinheit gehen”, sagte Oppermann. Deshalb will die SPD fixe Vergütungen und Boni von mehr als 500 000 Euro pro Jahr einem steuerlichen Abzugsverbot im Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuerrecht unterwerfen. Für Ruhebezüge gilt dasselbe jenseits der Schwelle der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung. Diese liegt aktuell bei 76 200 Euro. Die Grenze von 500 000 Euro bezieht sich laut SPD-Entwurf auf Gehalt, Gewinnbeteiligung, Aufwandsentschädigung, Versicherungsentgelte, Provisionen und anreizorientierte Zusagen wie Aktienoptionen. Zu Ruhebezügen zählt auch die Hinterbliebenenversorgung.Oppermann betonte, die SPD wolle “keine Neiddebatte” führen. Außergewöhnliche Leistung solle auch außergewöhnlich honoriert werden. Bis in die 1980er Jahre habe aber die Vorstandsvergütung noch beim 15- bis 20fachen des Arbeitnehmerdurchschnittslohns gelegen. Heute erreiche die Relation das 50- bis 100-fache. Die Leistungen der Vorstände seien aber seitdem nicht viel besser geworden.Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Haus werde die steuerlichen Aspekte im Entwurf prüfen. Für eine Ausnahme vom Nettoprinzip bedürfe es allerdings einer guten Begründung. Nach diesem Prinzip sind grundsätzlich alle Betriebskosten von den Einkünften abzugsfähig. Aber es gibt Ausnahmen – so ist seit Jahrzehnten die Aufsichtsratsvergütung nur zu 50 % anrechenbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies 1972 gebilligt. Die SPD begründet nun die Abweichung vom Nettoprinzip mit “überhöhten Vorstandsvergütungen, die nach gesellschaftlich anerkannten Maßstäben in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen”. Dies gefährde die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft.Auch im Aktienrecht will die SPD nachschärfen. Vorstände sollen künftig auch dem Allgemeinwohl verpflichtet werden. Verbindlicher sollen zudem die Kriterien gestaltet sein, nach denen der Aufsichtsrat bei schlechter Leistung oder regelwidrigem Verhalten der Vorstände Bezüge herabsetzen oder zurückfordern kann. Dies soll als gesetzlicher Anspruch eingeführt werden. SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider sagte, die Regelung greife auf die Institutsvergütungsverordnung bei Banken zurück. Noch vor der Wahl im HerbstOppermann hofft darauf, den Entwurf noch vor der Bundestagswahl durchzubringen. Dass nicht der zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den seit Beginn der Legislaturperiode angestrebten Entwurf vorlegte, begründete Oppermann mit der Eilbedürftigkeit wegen des nahenden Endes der Wahlperiode. Die Spitze der Union hat zwar Gesprächsbereitschaft signalisiert, doch sieht der Wirtschaftsflügel dies kritisch. Die steuerrechtlichen Änderungen betreffen alle Aktiengesellschaften – also auch nicht börsennotierte -, europäische Gesellschaften sowie der Aktiengesellschaft vergleichbare Firmen. Nach der neuesten Umsatzsteuerstatistik gab es 2015 hierzulande 7 732 Aktiengesellschaften, 152 Europäische Gesellschaften, 126 Kommanditgesellschaften auf Aktien, 504 AG & Co. KGs sowie 496 AG & Co. OHGs.