Steuern auf Renten verfassungsgemäß
Reuters Karlsruhe – Die seit 2005 geltende höhere Besteuerung von Renten verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Alterseinkünftegesetz und verwarf drei Verfassungsbeschwerden (Az. 2 BvR 1066/10, 2 BvR 1961/10, 2 BvR 2683/11). Das Gesetz brachte einen Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung. Demnach werden Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen zunächst mit einem Anteil von 50 % besteuert, der bis 2040 auf 100 % steigt. Die Karlsruher Richter gaben dem Gesetzgeber bei der steuerlichen Behandlung von Altersbezügen und Altersvorsorgeaufwendungen einen “weiten Gestaltungsspielraum”.