Finanzamtszins

Steuernachzahlungen werden billiger

Erst auf Druck des Bundesverfassungsgerichts hat sich der Gesetzgeber bewegt und den Finanzamtszins gesenkt. Es ist aber nur die Minimallösung.

Steuernachzahlungen werden billiger

wf Berlin

Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wird künftig bei 1,8% liegen und damit deutlich unter den bisherigen 6%. Der Finanzausschuss des Bundestags billigte in Berlin eine Änderung der Abgabenordnung. Danach wird der Zins auf 0,15% pro Monat gesenkt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Der Gesetzgeber reagierte damit auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, den Zinssatz für diese Art von Zinsen vom 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. In der langjährigen Niedrigzinsphase war der gesetzliche Satz deutlich überhöht, die Initiative des Gesetzgebers jedoch gering, den Staat mit einer Novelle dieser Einnahmequelle zu berauben. Abgelehnt wurde der Antrag der Unionsfraktion, die auch Stundungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen hatte senken wollte. Das Urteil der Verfassungsrichter hatte sich nicht auf diese Art von Zinsen erstreckt. Der finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Sebastian Brehm, erwartet nun eine neue Verfassungsklage gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verzinsung. Mit der Reform sei eine Chance vertan worden, kritisierte er. Abgelehnt wurde zudem ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, die mit einem Basissatz plus Aufschlag den Zins flexibilisieren wollte.