EU verdonnert Apple zu Milliardenstrafe
EU verdonnert Apple zu Milliardenstrafe
Vestager beanstandet Vertriebsbeschränkungen für Musikstreaming-Anbieter
fed Frankfurt
Apple gehört seit dieser Woche auch zu dem Kreis der Unternehmen, die von der EU-Kommission mit einer Wettbewerbsstrafe belegt worden sind. Nach jahrelangen Untersuchungen haben Europas oberste Wettbewerbshüter eine Buße von 1,84 Mrd. Euro gegen den US-Tech-Konzern verhängt. „Apple hat ein Jahrzehnt lang seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen App Store missbraucht“, begründet EU-Kommissarin Margrethe Vestager die Entscheidung. Sie wirft Apple vor, dass der Konzern die Möglichkeiten von Entwicklern beschränkt habe, Verbraucher über alternative, billigere Musikdienste zu informieren, die außerhalb des Apple-Universums verfügbar sind. Die EU-Kommission weist den Konzern an, die beanstandeten Bestimmungen aufzuheben.
Bemerkenswerterweise stellt die Dänin klar, dass bei der Höhe der Buße nicht nur Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Umsatz von Apple Berücksichtigung fanden, sondern auch die Tatsache, dass die Strafe abschreckende Wirkung entfalten solle. Deshalb nutzt die EU-Kommission eine Option des EU-Wettbewerbsrechts und hebt die Strafe, die nach der routinemäßigen Kalkulation nur 40 Mill. Euro betragen hätte, durch einen Pauschalbetrag zur Abschreckung auf 1,84 Mrd. Euro. Der US-Konzern reagierte auf den Beschluss in ungewöhnlich scharfem Ton: Die EU-Kommission habe „keine glaubwürdigen Beweise für eine Schädigung der Verbraucher“ gefunden. Die EU-Behörde „ignoriert die Realitäten eines florierenden, wettbewerbsfähigen und schnell wachsenden Markts“. Der „größte Nutznießer“ dieser Entscheidung sei die schwedische Spotify.
Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber merkt an, dass 1,8 Mrd. Euro für "ein Unternehmen wie Apple, das jedes Quartal einen zweistelligen Milliardenbetrag erwirtschaftet, ein verschmerzbarer Betrag" sei. Die EU-Kommission müsse überlegen, ob man langfristig nicht über andere Kategorien von Strafen als Geldbußen nachdenken müsse.