Urteil zu verdeckter Zeitarbeit
dpa-afx Erfurt – Arbeitnehmer können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts keine Festanstellung verlangen, wenn ihr Arbeitgeber seine Zulassung als Arbeitsverleiher verschweigt. Das gelte auch dann, wenn der Einsatz des Arbeitnehmers offiziell als Werkvertrag bezeichnet wird. Das entschied das Bundesarbeitsgericht zum Problem verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in einem Fall aus Baden-Württemberg (9 AZR 352/15). Verhandelt wurde die Klage einer Frau, die von 2004 bis 2013 als technische Zeichnerin bei Daimler auf Basis einer als Werkvertrag bezeichneten Vereinbarung gearbeitet hat. Die Klägerin argumentierte, ihr Arbeitgeber und der Automobilhersteller hätten Scheinwerkverträge abgeschlossen, um die Arbeitnehmerüberlassung zu verdecken. Das verneinten die höchsten deutschen Arbeitsrichter.