Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

Union und SPD streiten um Mittelverwendung

Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

ge Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Ablehnung des Betreuungsgelds den alten Streit zwischen CSU, aber auch einigen CDU-Politikern und SPD wieder belebt. Nach Meinung der Verfassungsrichter verstößt das Mitte 2013 von der damaligen schwarz-gelben Koalition eingeführte Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz und ist daher nichtig. Einzig die Länder könnten Familienleistungen dieser Art beschließen. Der Bund sei dagegen hier nicht zuständig und hätte das Gesetz dementsprechend nicht erlassen dürfen. Mit dem Urteil entsprach das Gericht einer Klage Hamburgs (Aktenzeichen 1 BvF 2/13). “Schwerer Fehler”Während die SPD und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) mit der nun freiwerdenden Milliarde Euro die Kindertagesbetreuung ausbauen und die Qualität von Krippen und Kitas verbessern wollen, forderten die CSU und mehrere CDU-Landespolitiker, der Bund solle die Gelder an die Länder weiterreichen, damit diese eigene Regelungen für ein Betreuungsgeld finanzieren könnten. Dem widersprachen nicht nur Gewerkschaften, Sozialverbänden und die Opposition, sondern auch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer, der das Betreuungsgeld als “schweren bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Fehler” bezeichnete. Nur mit einer ausreichenden Zahl guter Kinderbetreuungseinrichtungen sei die Voraussetzung gegeben, damit Eltern Familie und Beruf leichter unter einen Hut bekommen könnten und Kinder bessere Bildungschancen erhielten. Kritiker bezeichnen die Leistung als “Herdprämie”, weil sie Frauen von einer Berufstätigkeit abhalte.Das Betreuungsgeld von monatlich 150 Euro wird an Eltern gezahlt, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten nehmen inzwischen etwa 455 000 Familien das Geld in Anspruch. Allen voran die CSU drang auf die Einführung dieser Leistung, die sie gegen Bedenken der FDP und Teilen der CDU 2012 durchsetzte. Nach der Pkw-Maut, gegen welche die Europäische Kommission mittlerweile juristisch vorgeht, ist der Spruch der Verfassungsrichter für die CSU nunmehr der zweite herbe Schlag binnen weniger Wochen.Die Richter argumentierten in ihrem Urteil, dass der Bund nur dann ein Gesetz auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge erlassen darf, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur “Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit” erforderlich sei. Beides sei hier nicht der Fall, sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof. Gleichwohl verwies er auf gesetzliche Regelungen zum Vertrauensschutz bereits bewilligter Leistungen.