Verknüpfung von EU-Mitteln mit Rechtsstaatsmechanismus
ahe Brüssel – Die EU-Staaten unter Führung der deutschen Ratspräsidentschaft und das Europaparlament haben sich darauf verständigt, wie EU-Haushaltsmittel künftig mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards verknüpft werden. Bei Verstößen gegen demokratische Grundwerte können Mitgliedstaaten damit künftig erstmals Gelder gestrichen werden. Der finnische Verhandlungsführer des EU-Parlaments, Petri Sarvamaa, sprach von einem “historischen Deal”, der so vor ein oder zwei Jahren noch nicht denkbar gewesen wäre.Die Verständigung gilt als wichtige Teileinigung im Ringen um den nächsten mehrjährigen EU-Haushaltsrahmen und den damit verknüpften Wiederaufbaufonds. Zu diesen beiden Teilen des geplanten 1,8 Bill. Euro schweren Finanzpakets führen Rat und Parlament gesonderte Verhandlungen. Eine Zustimmung hatten die EU-Abgeordneten aber von einem starken Rechtsstaatsmechanismus abhängig gemacht.Dem jetzt gefundenen Deal muss auch der EU-Rat noch mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Polen und Ungarn, die den Mechanismus ablehnen, können ihn hier nicht verhindern. Allerdings haben beide Länder noch die Möglichkeit, ihr Veto beim Haushaltsrahmen oder beim Wiederaufbaufonds einzulegen, auf dessen Schutz das neue Instrument abzielt.Dem EU-Parlament war es in den Verhandlungen gelungen, die Vorschläge der Mitgliedstaaten für einen Rechtsstaatsmechanismus noch einmal nachzuschärfen. Diese wollten eigentlich nur bei einem direkten Missbrauch von EU-Geldern – etwa in Fällen von Korruption oder Betrug – einschreiten. Der jetzige Deal enthält auch einen starken präventiven Ansatz. Zudem werden Strafen zeitlich deutlich schneller verhängt werden können. Das Instrument greift nun auch bei einem Verstoß gegen EU-Grundwerte wie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten.