Vermittlungsausschuss besiegelt Klimapaket

Mehr Geld für die Bundesländer - Neue Steuerregelung für Windparks gesucht

Vermittlungsausschuss besiegelt Klimapaket

wf Berlin – Bund und Länder haben im Vermittlungsausschuss nun auch formal die Änderungen am Klimapaket besiegelt. Nach kurzen, aber intensiven Beratungen seien die Beteiligten einig gewesen, teilte der Bundesrat im Anschluss in Berlin mit. Im Einzelnen blieb es bei den Punkten, die die Arbeitsgruppe vorbereitet hatte. “Es wird mehr Klimaschutz geben und es wird auch mehr sozialen Ausgleich für die Bürgerinnen und Bürger geben”, sagte die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD), in Berlin. Der Kompromiss habe das Klimapaket besser gemacht.Nun steht noch die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag aus, die für diesen Freitag geplant ist. Neu verteilt werden die finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern. Dazu sollen die Länder für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Mrd. Euro erhalten, um Mindereinnahmen zu kompensieren. Sie erhalten dafür höhere Umsatzsteuerfestbeträge. Rechtzeitig vor 2025 soll evaluiert werden, ob noch weitere Mittel nötig sind. Zudem gleicht der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aus der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale von 2024 an aus.Über die bereits beschlossene Erhöhung von Pendlerpauschale und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener von 2021 hinaus, wird von 2024 bis 2026 die Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer um weitere 3 Cent auf 38 Cent pro Kilometer steigen. Bei der energetischen Gebäudesanierung können nach dem Beschluss mehr Ausgaben steuerlich abgesetzt werden – auch die für Energieberater. Akzeptanz zähltBei Windkraftanlagen empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das vom Bundestag beschlossene Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen wieder aus dem Gesetz zu streichen. Die Bundesregierung soll im Einvernehmen mit den Ländern schnellstmöglich Maßnahmen für eine größere Akzeptanz von Windenergie erarbeiten. Bürger und Kommunen sollen an den Erträgen einer Windkraftanlage auf ihrer Gemarkung beteiligt werden. Die Maßnahmen sollen im ersten Quartal 2020 vereinbart und in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.Zudem vereinbarte der Vermittlungsausschuss höhere Preise für den CO2-Ausstoß. Von 2021 an sollen je Tonne 25 Euro anfallen, die in 5-Euro-Schritten bis auf 55 Euro 2025 steigen. Für das Jahr 2026 schlägt der Vermittlungsausschuss einen Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro vor. Im Gegenzug sollen die zusätzlichen Einnahmen aus den Emissionszertifikaten vollständig zur Senkung der EEG-Umlage – und damit der Strompreise – verwendet werden. Von 2024 an dienen sie auch dem Ausgleich der Steuer-Mindereinnahmen durch die erhöhte Fernpendlerpauschale. Dies wird per Gesetz im Frühjahr 2020 geregelt.