Wettbewerbspolitik soll grüne und digitale Transformation unterstützen
ahe Brüssel
Die EU-Wettbewerbspolitik soll nach Ansicht der Europäischen Kommission in Zukunft stärker zur grünen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Dies kündigte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager als Zwischenergebnis eines laufenden Reformprozesses an, in dem aktuell in Brüssel mehr als 20 Vorschriften und Leitlinien unter die Lupe genommen werden.
Im Bereich der Digitalisierung gehört aber auch dazu, dass potenziell problematische Übernahmen im digitalen Sektor künftig schärfer durch die EU-Wettbewerbsbehörde kontrolliert werden. Vestager kündigte hierzu eine entsprechende neue Leitlinie zur Anwendung der Fusionskontrollverordnung an. Problematische Transaktionen sollen dann leichter von den EU-Mitgliedstaaten an Brüssel überwiesen werden können, auch wenn sie die nationalen Anmeldeschwellen nicht überschreiten, hieß es.
Änderungen soll es laut Vestager auch in der Halbleiterbranche geben. Sie verwies auf die aktuellen Engpässe, die Relevanz der Branche und die Abhängigkeit von einer begrenzten Zahl von Unternehmen in einem schwierigen geopolitischen Kontext. Die Kommission erwäge daher, Beihilfen zu genehmigen, die potenzielle Finanzierungslücken für die Errichtung von neuen Chipfabriken im Halbleiter-Ökosystem schlössen, erläuterte Vestager.
Die künftigen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sollen zugleich zum ökologischen Wandel beitragen und den CO2-Abbau, die Kreislaufwirtschaft und biologische Vielfalt sowie saubere, emissionsfreie Mobilität und Energieeffizienz von Gebäuden unterstützen.
Diese geplante stärkere Ausrichtung des Wettbewerbsrechts auf den Green Deal rief nicht nur Beifall hervor: Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber warnte: „Wer das Wettbewerbsrecht ergrünen lassen will, höhlt seinen Wesenskern aus. Das Wettbewerbsrecht muss neutral sein, nur so kann fairer Wettbewerb sichergestellt werden.“
Der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold zeigte sich ebenfalls unzufrieden, allerdings weil Brüssel Energie-Gemeinschaften oder -Genossenschaften nicht beachtet. „Der Reformvorschlag der EU-Kommission bedroht den Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa“, lautete seine Schlussfolgerung.
Verlängert wurde von Vestager der seit Ausbruch der Corona-Pandemie gelockerte Rahmen für staatliche Beihilfen, der nun bis Ende Juni 2022 gilt. Damit sollen auch künftig Unternehmen in der Krise gezielt unterstützt werden können.
Die Bundesregierung begrüßte die Verlängerung sowie insbesondere, dass die Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen erneut erhöht wurden. Laut Wirtschaftsministerium wurden die Obergrenzen für Kleinbeihilfen um 500000 Euro auf 2,3 Mill. Euro erhöht. Bei Fixkostenhilfen sind jetzt 12 Mill. Euro möglich – 2 Mill. Euro mehr als bisher.