Zukunftsfinanzierungsgesetz nimmt Fahrt auf
Zukunftsfinanzierungsgesetz auf dem Weg
Steuererleichterung bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung und für Wagniskapital
wf Berlin
FDP und Grüne haben lang um das Zukunftsfinanzierungsgesetz gerungen. Nun sind sie einig, den Finanzmarkt Deutschland, Start-ups und Wachstumsunternehmen zu stärken. Der Referentenentwurf ging an die Verbände. Der Zeitplan der zuständigen Ressorts Finanzen und Justiz ist darüber in Verzug geraten.
Bis 2024 soll das lang erwartete Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft treten. Der Referentenentwurf zur Novelle für einen attraktiveren Kapitalmarkt, eine gestärkte Aktienkultur und verbesserte Bedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen ist nach langer Wartezeit nun endlich in die Ressortabstimmung gegangen, hieß es aus Ministeriumskreisen. Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann (beide FDP) lassen den Entwurf nun innerhalb der Bundesregierung abstimmen. Damit sind auch grundsätzliche Bedenken des grünen Koalitionspartners ausgeräumt. Das Gesetz hat damit ein halbes Jahr Verspätung gegenüber der bisherigen Planung. Mit der Präsentation der Eckpunkte Ende Juni 2022 hatten sie die Mitte der Legislaturperiode als Ziel für das Inkrafttreten genannt.
Die Novelle führt zu Steuerentlastungen. Die Ministerien rechnen mit Steuerausfällen von 1,3 Mrd. Euro im Jahr. Besonders kostspielige Punkte sind der von 1440 auf 5000 Euro erhöhte Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit 315 Mill. Euro. Die spätere Besteuerung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung erst zum Verkaufszeitpunkt kostet den Fiskus 350 Mill. Euro. Damit wird die sogenannten Dry-Income-Problematik gelöst. Die Verdreifachung der Arbeitnehmersparzulage zum besseren Vermögensaufbau von 400 auf 1200 Euro im Jahr entlastet die Anleger um 400 Mill. Euro. Die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds sowie für die Verwaltung von Konsortialführern führt zur Steuererleichterungen von 140 Mill. Euro und 100 Mill. Euro.
Nicht aufgenommen wurde in die Novelle der Plan aus den Eckpunkten, die Aktien- und Vermögensanlage steuerlich attraktiver zu machen. Lindner wollte einen Freibetrag für Veräußerungsgewinne aus Aktien und Aktienfonds einführen und den gesonderten Verrechnungskreis für Verluste aus Aktienverkäufen abschaffen, um die Aktienanlage attraktiver zu machen.
Attraktiver Kapitalmarkt
Für einen attraktiveren Kapitalmarkt wollen Lindner und Buschmann nationale Spielräume im harmonisierten europäischen Kapitalmarkt nutzen. Die Mindestmarktkapitalisierung soll von 1,25 Mill. Euro auf 1,0 Mill. Euro sinken. Beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss im Aktienrecht soll die Grenze von bisher 10 % des Grundkapitals auf 20 % steigen, um leichter Eigenkapital zu beschaffen. Harmonisiert wird die Haftung von Verantwortlichen beim Crowdfunding. Die Haftung in den Anlageinformationsblättern weicht von den Haftungsregelungen im Wertpapierprospektgesetz ab. Mehrstimmrechtsaktien für Aktiengesellschaften (dual class shares) sollen besonders Wachstumsunternehmen und Start-ups eine flexible Gestaltung erlauben. In der Satzung der Unternehmen kann eine solche Regelung verankert werden. Nach US-Vorbild sollen Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) als neue Börsenmantelaktiengesellschaften eingeführt werden.
Zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland soll das Gesetz über elektronische Wertpapiere über Schuldverschreibungen hinaus auf elektronische Namensaktien ausgeweitet werden. Namensaktien können dann über ein zentrales Wertpapierregister begeben und übertragen werden. Alternativ soll dies auch über ein Kryptowertpapierregister via Blockchain-Technologie möglich sein. Zusätzliche Sicherheit für Anlagen in intermediär verwahrte Kryptowerte soll ein neues Aussonderungsrecht im Insolvenzfall des verwahrenden Institutes bieten.
Auch die Finanzaufsicht BaFin soll moderner werden. Digitalisierungshemmnisse will die Ampel-Koalition abbauen. Zudem soll die englische Sprache in Formularen und Mitteilungen präsenter werden. Eingerichtet wird eine Vergleichs-Website für Kontoentgelte. Gelockert wird zudem die Verschwiegenheitspflicht in den Finanzaufsichtsgesetzen, um den Informationsaustausch mit den Steuerbehörden zu verbessern.