Cum-ex

Da muss der Rechtsstaat durch

Die Anträge der Verteidigung machen den Cum-ex-Prozess gegen Hanno Berger am Landgericht Wiesbaden zu einer zermürbenden Veranstaltung.

Da muss der Rechtsstaat durch

Es wäre blauäugig gewesen, sich Erhellendes von den Cum-ex-Strafprozessen gegen den früheren Finanzbeamten und Steueranwalt Hanno Berger zu erhoffen. Zwar raunte es nach seinem Abtauchen immer mal wieder aus seinem Umfeld, dass er sich der deutschen Justiz wie auch der Öffentlichkeit erklären werde. Die Wirklichkeit sah anders aus. Ein ganzes Jahrzehnt verschanzte sich Berger in seinem Schweizer Exil, um sich bis zuletzt mit Zähnen und Klauen gegen die Auslieferung zu wehren. Nach einigem Gerangel zwischen den Landgerichten Bonn und Wiesbaden steht er nun seit Anfang April vor Gericht. Dort gerierte er sich aber weder als das vermeintliche Opfer eines „politischen Prozesses“, von dem sein früherer Anwalt bisweilen schwadronierte, noch verkörperte er allzu überzeugend den „Spiritus Rector“, sprich die geistige Führungsfigur einer gewerblichen Betrügerbande, zu dem ihn die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erhoben hat.

Tatsächlich erlebte man einen massigen, etwas fahrigen, aber stets höflichen älteren Herren mit fahlem Gesicht. Ohne weiteres nimmt man Berger ab, dass die parallel geführten Verfahren an zwei fast 150 Kilometer voneinander entfernten Gerichten ihn physisch wie psychisch an die Belastungsgrenze bringen. Beinahe schon mitleiderregend sein Auftritt im Zeugenstand, in dem er großspurig ankündigte, eine Bombe platzen zu lassen, die sich dann aber doch bloß als nicht enden wollender Monolog entpuppte. Wäre da nicht der abgrundtiefe Standesdünkel und die Selbstgerechtigkeit, die aus den Nebensätzen seiner Aussagen hervorblitzten. Eigenschaften, die es ihm womöglich leicht machten, den Staat, in dessen Diensten er viele Jahre stand, um dreistellige Millionenbeträge zu prellen. Zumal wenn sich der Wunsch hinzugesellt haben sollte, endlich nicht mehr nur bloß einer hochvermögenden Klientel zu Diensten zu sein, sondern auch selbst richtig reich zu werden.

Nach den ersten Freiheitsstrafen, die das Landgericht Bonn im Cum-ex-Komplex verhängt hat, stellt sich die Frage nach einer möglichen Verteidigungsstrategie. Das von Berger bemühte Narrativ von der erst nachträglich kriminalisierten Gesetzeslücke verfängt nach geltender Rechtsprechung offensichtlich nicht. Ein Gefühl der Reue oder auch nur das Bedürfnis, zur Aufklärung der mutmaßlichen Steuerhinterziehung beizutragen, lässt er ebenfalls nicht erkennen. Viel helfen dürfte es ihm ohnehin nicht, hat diesen Part doch schon sein ehemaliger Kanzleipartner besetzt.

Folgerichtig ließen die beiden Pflichtverteidiger, um deren Bestellung sich die 6. Kammer des Landgerichts Wiesbaden offenbar erst nach Bergers Auslieferung bemühte, dann auch wenig Ambition erkennen, in die Sache zu gehen. Den ersten Antrag auf eine Aussetzung des Verfahrens bis mindestens September stellten die beiden Steuerstrafrechtler Sebastian Kaiser und Michael Simon gleich zum Beginn der Hauptverhandlung, gefolgt von einer Rüge wegen formeller Fehler bei der Nachbesetzung der Schöffen. Nachdem die Kammer den Aussetzungsantrag als unbegründet zurückwies, legten sie mit einem Befangenheitsantrag gegen ebendiese nach. Nun werden sich das Oberlandesgericht Frankfurt mit der Besetzungsrüge und eine andere Kammer des Landgerichts Wiesbaden mit dem Befangenheitsantrag beschäftigen. Die beeindruckende Schlagzahl von drei Anträgen in nur drei Verhandlungstagen lässt erahnen, dass es nicht dabei bleiben wird.

Es löst ein Störgefühl aus, dass ausgerechnet die mit Steuergeld finanzierten Pflichtverteidiger eines mutmaßlichen Steuerhinterziehers auf diese Weise vorgehen. Die Flut von Anträgen dürfte nicht nur das Verfahren in die Länge ziehen, sondern verschafft weiteren, ebenfalls mit Steuergeld finanzierten und ohnehin latent überlasteten Gerichten zusätzliche Arbeit. Doch den Ruf nach weniger Komplexität und einem kürzeren Prozess sollte man sich verkneifen. Es macht den Rechtsstaat aus, dass er unabhängig von der Art und Verwerflichkeit des Delikts jedem Angeklagten die Chance gibt, sich in einem fairen Verfahren, so gut es möglich ist, zu verteidigen. Insofern sind Bergers Verteidiger dafür zu loben, dass sie das ihnen zugeteilte Mandat offenbar ernst nehmen. Aller Voraussicht nach wird die Revision Bergers einzige Möglichkeit sein, sich gegen eine lange Freiheitsstrafe zur Wehr zu setzen. Da der Bundesgerichtshof diese aber nur annimmt, wenn Anhaltspunkte für formale Fehler im erstinstanzlichen Verfahren gegeben sind, muss die Verteidigung jeden Hinweis auf Verstöße gegen die Strafprozessordnung im Interesse des Angeklagten beanstanden.

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