Kurzarbeitergeld

Ein Déjà-vu für Mercedes

Vor wenigen Tagen meldete der Autohersteller einen Jahresgewinn von fast 15 Mrd. Euro. Dass er kurz zuvor Kurzarbeitergeld beantragt hat, ruft Unmut hervor – wieder einmal.

Ein Déjà-vu für Mercedes

jh

Darf ein Unternehmen, das gerade 14,8 Mrd. Euro Jahresgewinn erzielt hat, Kurzarbeitergeld für 700 Beschäftigte beantragen? Ja, denn Mercedes-Benz bewegt sich im gesetzlichen Rahmen. Freilich weckt das Vorgehen des Autoherstellers Unmut in der deutschen Politik und Gesellschaft – wieder einmal. Der Vorstand erlebt ein Déjà-vu: Vor zwei Jahren gab es einen Aufschrei, als das Unternehmen, damals noch Daimler, die Dividende dank der Erholung nach den Folgen der Pandemie um die Hälfte erhöhte. Und das für ein Jahr, in dem das Kurzarbeitergeld Daimler eine Ersparnis von 700 Mill. Euro gebracht hatte. Die Argumente gelten auch jetzt: Das Unternehmen und die Mitarbeiter zahlen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Und das Kurzarbeitergeld kommt den Beschäftigten zugute, also allenfalls indirekt dem Unternehmen. Zudem muss das Management die Interessen der Aktionäre ebenfalls im Blick behalten. Auf der anderen Seite steht die Reputation. Es ist und bleibt ein Dilemma. Die Politik hätte es in der Hand, eine andere Regelung zu treffen.

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