Geringeres Übel
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Als „völlig industrieuntypisch“ hat die Lufthansa die Entscheidung des Bundeskartellamts zu den Zubringerflügen für den Ferienflieger Condor bezeichnet. Denn nach Einschätzung der Behörde ist der Ferienflieger auf diese Kooperation der Lufthansa angewiesen, um den Wettbewerb in einem bestimmten Verkehrssegment, nämlich touristischen Flügen auf der Langstrecke, überhaupt zu gewährleisten. Das leuchtet ohne Weiteres ein; denn ohne diese Auflage hätte sich die Lufthansa des einzigen relevanten Wettbewerbers für ihre neue Langstreckentochter in der Logistik Discover elegant entledigt. Insofern kann ihr die Entscheidung nicht schmecken. Sie ist indes das geringere Übel. Die Kartellwächter könnten auch gelegentlich überlegen, das überkommene System der Landerechte zu reformieren, das derzeit große nationale Carrier schützt. Würde daran gerüttelt, könnte das die Lufthansa im Zweifel deutlich teurer zu stehen kommen. Insofern ist es vielleicht sicherer, diese Kröte zu schlucken.