Immense Fallhöhe für die Sparkassen
bn
Nein, sehr subtil kommt er nicht daher, der Hinweis der sächsischen Verbraucherzentrale auf das fortgeschrittene Lebensalter der Prämiensparer unter den Sparkassenkunden, die nach dem jüngsten BGH-Urteil zur Zinsberechnung auf Nachzahlungen hoffen können, verbunden mit dem Appell, rasch auf diese zuzugehen. Warten die Sparkassen nun erst einmal ab, bis gerichtlich geklärt ist, wie sie die Zinsen konkret zu berechnen haben, ist dies legitim, auch weil dies mehr Rechtssicherheit bedeutet. Ob es ihnen damit gelingen wird, ihre Belastung mit Blick auf die Ergebnisrechnung sowie auf ihre Reputation geringer zu halten, steht auf einem anderen Blatt. Man muss kein Experte für Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung sein, um zu erkennen, dass sich vor dem Hintergrund der Gemeinwohlorientierung der öffentlich-rechtlichen Institute eine gewaltige Fallhöhe aufgetan hat, die es durch umsichtiges Management schleunigst zu verringern gilt. Denn man muss auch kein Marktforscher sein, um zu wissen: Es dauert Jahre, ein Image aufzubauen, aber manchmal nur Tage, um es zu zerstören.