Notiert inBerlin

Investitionsbremse Steuerfreiheit

Große Sportereignisse wie die Fußball-EM und die Olympischen Spiele prägen 2024. Neue Steuervergünstigungen für Sportstätten könnten Investitionen bremsen.

Investitionsbremse Steuerfreiheit

Notiert in Berlin

Investitionsbremse Steuerfreiheit

Von Angela Wefers

Große Sportereignisse haben in diesem Jahr Aufmerksamkeit erregt. Bei der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland konnte sich die Nationalelf unter dem neuen Bundestrainer Julian Nagelsmann respektabel schlagen und hat keineswegs so schlecht abgeschnitten, wie vielfach nach der Weltmeisterschaft befürchtet. Auch die UEFA Nations-League 2024/25 läuft für das verjüngte deutsche Team gut an. Paris begeisterte mit einer furiosen Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele und enttäuschte in Deutschland wegen des eher mageren Medaillenspiegels.

Stimmung und Corpsgeist bei den Sportlern waren in Paris aber gut. Die Welle des großen Sports schwappt auf den Breitensport hierzulande über und mündet in Ideen, wie dort mehr getan werden kann. Das geht auch im Steuerrecht: Die Bundesregierung will mit dem Jahressteuergesetz 2024 Steuervergünstigungen im Bereich von Sport und Körperertüchtigung erweitern. Womöglich gibt es dabei einen Haken.

Nicht alle Finanzminister sind begeistert

Schon bislang sind sportliche Veranstaltungen von nicht-kommerziellen Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit, soweit die Teilnehmer dafür Gebühren zahlen. Die Neuregelung soll die Umsatzsteuerbefreiung nun auf Dienstleistungen für diese Sportstätten ohne Gewinnstreben erweitern. Damit können etwa Beratungsleistungen eines Dachverbands von Sportvereinen für Marketing oder zur Sponsorenakquisition steuerfrei gestellt werden. Dies ist bislang nicht von der Gesetzeslage gedeckt. Die Regierung begründet die Steuerrechtsänderung mit der Anpassung an europäisches Recht und Rechtsprechung. Gut gemeint, ist nicht unbedingt gut gemacht. Dies ist jedenfalls die Ansicht des hessischen Finanzministers Alexander Lorz (CDU). Zwar müssten Kommunen als Betreiber von Sportanlagen keine Umsatzsteuer mehr auf Eintrittsgelder oder Hallenmieten erheben, doch könnte der Schuss nach hinten losgehen. Lorz befürchtet, dass die Kommunen nicht mehr oder nur noch sehr gebremst in Sport-Infrastruktur investieren können. Dies würde den Zustand von Turnhallen oder Schwimmbäder treffen, der ohnehin nicht der allerbeste ist.

Denn: Ist eine Einrichtung von der Umsatzsteuer befreit, kann sie sich keine Vorsteuer mehr erstatten lassen. Der Vorsteuerabzug ist aus hessischer Perspektive aber von immenser Bedeutung für Kommunen, Zweckverbände und viele Vereine: Die Aufwendungen für Investitionen, den Betrieb und Sanierungen überstiegen in der Praxis regelmäßig die Einnahmen. Die Steuerrechtsänderung würde zudem nicht nur für die Zukunft wirken, sondern auch bereits getätigte und langfristig kalkulierte Investitionen in Sportstätten treffen, ist Hessen überzeugt. Damit müsste der Vorsteuerabzug nachträglich berichtigt werden und könnte erhebliche Nachzahlungen für die vergangenen zehn Jahre auslösen. Lorz hat im Finanzausschuss des Bundesrats vom Bund erst einmal eine gründliche Analyse und Gespräche mit den Ländern eingefordert. Nachdenken und reden hilft ja meistens weiter.

Defizitäre Sportstätten

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