BGH-Urteil

Karlsruher Déjà-vu

„BGH kommt die Banken teuer“, kommentierte die Börsen-Zeitung vor gut sechs Jahren die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der Kreditbearbeitungsgebühren vielfach für unzulässig erklärt hatte und Kunden den Weg zu üppigen Rückforderungen ebnete....

Karlsruher Déjà-vu

jsc

„BGH kommt die Banken teuer“, kommentierte die Börsen-Zeitung vor gut sechs Jahren die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der Kreditbearbeitungsgebühren vielfach für unzulässig erklärt hatte und Kunden den Weg zu üppigen Rückforderungen ebnete. „BGH-Urteil wird für Banken teuer“, titelte diese Zeitung vor wenigen Wochen im Mai, als die Finanzaufsicht BaFin die mögliche Last aus einem neuen Urteil aus Karlsruhe eruierte. Diesmal geht es um Klauseln, die eine stille Zustimmung der Kunden zum Beispiel bei bestimmten Preisänderungen vorsehen und die ebenfalls nicht zulässig sind. Wieder könnte eine Rückforderungswelle bevorstehen, wenn auch nicht unbedingt so massiv wie damals. Und dann ist da noch ein Streit über die Zinsberechnung in alten Sparverträgen, mit denen sich der BGH ebenfalls befassen wird und die nun Anlass für eine Allgemeinverfügung der BaFin sind. Wieder und wieder zeigt sich: Die Rechtsprechung ist ein unkalkulierbares Risiko. Wie viele der heute üblichen Klauseln werden eines Tages gekippt? Das Gefühl, das alles schon erlebt zu haben, ist Bank­juristen leidlich vertraut.