KommentarRestschuldversicherung

Kein Rettungsring aus Karlsruhe

Mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die anstehende Wartefrist für den Abschluss von Restschuldversicherungen dürfte der Verband GDV wenig Erfolg haben. Umsonst ist der Vorstoß gleichwohl nicht.

Kein Rettungsring aus Karlsruhe

Restschuldversicherung

Kein Rettungsring aus Karlsruhe

Von Jan Schrader

Wenn sich politische Mehrheiten ändern, hilft oft nur der Ruf nach der Verfassung. Die Beschwerde, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Karlsruhe einlegt, ist somit die letzte Hoffnung, die einwöchige Abschlusssperre für Restschuldversicherungen doch noch zu kippen. Denn in Berlin findet die Branche schon länger nur wenig Gehör. Erst kam Mitte 2022 ein Provisionsdeckel für die umstrittenen Policen, nun folgt Anfang 2025 auch noch eine Wartefrist. Wenn ein Kunde eine Restschuldversicherung abschließt, muss der Vertrag zum Ratenkredit bereits mindestens eine Woche alt sein. Die Branche fürchtet den Verlust von Geschäft.

Lesart der Branche ist angreifbar

Die Chancen auf Hilfe aus Karlsruhe sind mäßig: Verfassungsbeschwerden führen nur selten zum Erfolg. Die Lesart der Branche ist angreifbar: Die EU-Kreditrichtlinie erlaubt ausdrücklich eine „Bündelung“ von Kredit und Versicherung, aber ob eine zeitliche Trennung der Vertragsabschlüsse damit bereits unzulässig ist, folgt daraus noch lange nicht. Auch eine später abgeschlossene Versicherung würde sich schließlich an das zugesagte Darlehen anlehnen.

Auf einem anderen Blatt steht freilich, ob die engen Vertriebsregeln tatsächlich angemessen sind. In der Tat treibt der Gesetzgeber den Schutz von Privatleuten reichlich weit, auch wenn es Mängel in puncto Kosten, Vertrieb und Vertragsschutz gibt. Doch die politische Debatte hat die Branche bereits verloren. Sie konnte sich mit ihrem Plädoyer gegen die einwöchige Sperre nicht durchsetzen. Auch die vor einigen Jahren formulierten Selbstverpflichtungen halfen wenig, um die Debatte zu drehen. Jetzt muss der Verband den Mitgliedsunternehmen zeigen, dass er weiter für ihre Interessen kämpft.

Hoffen auf Regierungswechsel

Umsonst ist die Beschwerde in Karlsruhe aus Branchensicht aber nicht. Die Debatte geht weiter, der GDV bemüht ein weiteres Argument. Nach einem absehbaren Regierungswechsel nach der kommenden Bundestagswahl könnte der Streit noch einmal aufflammen. Aus Sicht der Branche geht es zunächst einmal darum, das Thema zumindest präsent zu halten.

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