Opponenten auf allen Seiten
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Das Bundesjustizministerium hat mit der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur virtuellen Hauptversammlung eine Rolle vorwärts in Richtung Stärkung der Aktionärsrechte gemacht. Bei gutem Willen aller Beteiligten wäre es auf dieser Grundlage möglich, das in Pandemiezeiten als Notbehelf eingeführte Online-Format als anerkannte Alternative zur Präsenzveranstaltung zu etablieren. Doch Gegenanträge gibt es von Unternehmen und Investoren. So hatte sich mancher Vorstand und Aufsichtsrat erhofft, Aktionäre virtuell leichter zügeln zu können und sich nicht mehr endlos ihrer Kritik ausliefern zu müssen. Anleger dagegen befürchten, dass ihre Interessen auch im nachgebesserten Rechtsrahmen noch eingeschränkt werden können und die Industrie im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit aller Macht versuchen wird, die Schraube wieder zurückzudrehen. Am Ende könnte auf beiden Seiten wenig Interesse bestehen, die virtuelle Möglichkeit für Aktionärstreffen zu nutzen. Die Präsenzhauptversammlung könnte ein starkes Comeback feiern.