EuGH

Superbehörde Netzagentur

Die Bundesnetzagentur droht sich zu einer mächtigen „Superbehörde“ zu entwickeln, die weitgehend unabhängig von Politik und Gerichten bedeutende Entscheidungen über die Strom- und Gasnetze und ihre Betreiber trifft. Auf Investoren dürften die nun anstehenden Gesetzesreformen abschreckend wirken.

Superbehörde Netzagentur

Die Bundesnetzagentur droht sich demnächst zu einer mächtigen „Superbehörde“ zu entwickeln, die weitgehend unabhängig von Regierung, Parlament und Gerichten bedeutende Entscheidungen über die Strom- und Gasnetze und ihre Betreiber trifft. Das ist die Folge der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem 2014 begonnenen Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. Der Vorwurf lautete, Deutschland habe EU-Richtlinien über den Elektrizitätsmarkt, die den Wettbewerb stärken, und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde nicht ordnungsgemäß in deutsches Recht umgesetzt.

Künftig kann die Bundesnetzagentur noch viel unabhängiger entscheiden, wie sie Netztarife festlegt – und darf nicht mehr so eng wie bisher durch Verordnungen der Bundesregierung geführt werden, die das Verfahren zur Berechnung der Netzkosten festlegten. Sollte auch der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung weiter in die Richtung entwickeln, dass er Entscheidungen der Netzagentur im Detail nicht mehr überprüft, können die Beschlusskammervorsitzenden der Behörde fast ohne Restriktionen entscheiden. Sie werden zu Königen im Reich der Netze.

Auf Investoren dürften die nun anstehenden Gesetzesreformen abschreckend wirken. In der Folge könnte es für Stromverteilnetzbetreiber wie Eon oder Übertragungsnetzbetreiber wie Amprion, 50Hertz oder Tennet, die im Zuge der Energiewende hohe Milliardensummen in den Ausbau der Netze stecken müssen, schwieriger werden, Investoren für die anstehenden Kapitalerhöhungen zu gewinnen. Die Erträge der 880 Netzbetreiber in Deutschland hängen davon ab, welche Verzinsung ihrer Investitionen und welche Netzentgelte für die Durchleitung ihnen die Netzagentur gewährt. Dabei müsste das Regulierungssystem eigentlich dem Ziel verpflichtet sein, die für die Energiewende notwendigen Investitionen in die Netze anzureizen.

Die Entscheidung ist in ihrer Tragweite für den Stromnetzsektor kaum zu überschätzen. Der gesamte Ordnungsrahmen muss überarbeitet werden. Es wird der Bundesregierung die Möglichkeit genommen, die Berechnungsmethode der Netzentgelte durch Rechtsverordnungen zu regulieren. Auch für die Netzagentur selbst ist das nicht erfreulich, weil es erhebliche Unsicherheit verursacht. Entscheidungen werden voraussichtlich öfter als bisher angefochten. Zudem wird das Parlament in einer solch wichtigen Frage wie der Energiepolitik zum Teil entmachtet – weg von der Oberhoheit und hin zu einer bloßen Beeinflussung.

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