Deftige Kautionen bringen Trump in die Klemme
Notiert in Washington
Kaution bringt Trump in die Klemme
Von Peter De Thier
Der Mythos des erfolgreichen Geschäftsmannes ist längst zerstört. Nun aber muss der ehemalige US-Präsident Donald Trump obendrein wegen eines Urteils gegen ihn und sein Firmenimperium 354 Mill. Dollar zahlen und darf in New York 3 Jahre lang keine Unternehmen führen. Auch seinen beiden ältesten Söhnen Don Jr. und Eric wurden Strafen von jeweils 4 Mill. Dollar auferlegt. Sie sollen alle Vermögenswerte überbewertet haben, um an zinsgünstige Darlehen zu kommen. Samt Zinsen und aufgrund eines weiteren Urteils wegen Diffamierung schuldet der frühere Präsident damit über eine halbe Milliarde Dollar. Trump hofft, dass nach seiner Berufung eine höhere Instanz das Urteil kippen wird. Das entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, eine Kaution in der vollen Höhe der vom Gericht verhängten Geldstrafe zu zahlen. Doch wo soll das Geld herkommen?
Nach dem Urteil schimpfte Trump wieder über den „korrupten Richter“, der ein Teil der „Hexenjagd“ gegen ihn sei. Die Tiraden mögen bei seinen glühendsten Anhängern gut ankommen, ändern aber nichts an der Zahlungsverpflichtung. So haben der 45. Präsident und sein Anwaltsteam vom Zeitpunkt des Urteils an 30 Tage Zeit, um die Kaution zu hinterlegen. Sonst würden sie die Möglichkeit verlieren, die bereits angekündigte Revision einzulegen. Finanzexperten meinen aber, dass Trump seine liquiden Vermögenswerte deutlich übertreibt, und sollte er das Geld nicht auftreiben können, dann müsste er eine sogenannte „Berufungskaution“ zahlen.
Dies bedeutet, dass ein Teil in Form von Bargeld und der Rest als pfändbares Vermögen, etwa in Form von Immobilien hinterlegt wird. Erwartet wird, dass Trump, der behauptet, die Kaution bestreiten zu können, einen kleinen Teil als Bares hinterlegen wird, ähnlich wie in dem Prozess, in dem E. Jean Carroll ihn wegen Diffamierung verklagt hatte. Nachdem sie den Prozess gewann, zahlte Trump 5 Millionen Dollar in ein von dem Gericht verwaltetes Treuhandkonto ein. Einen vergleichsweise geringen Betrag könnte er auch jetzt überweisen und für den Rest Immobilien als Kaution anbieten.
Trumps Problem: Wenn sein Firmenimperium außerstande sein sollte, die Kaution zu zahlen oder den Konkurs anmeldet, dann würde er
persönlich haften. Dann könnte der Gerichtsvollzieher gepfändete Immobilien beschlagnahmen, etwa den „Trump Tower“ in Manhattan, Hotels, einen seiner Golfklubs oder das Anwesen Mar-a-Lago in Florida, dessen Wert aber „nur“ auf 75 Millionen Dollar geschätzt wird. Dem könnte sich Trump nur entziehen, wenn er vor Gericht seine Zahlungsunfähigkeit erklärt. Das wiederum halten Experten von einem Mann für unwahrscheinlich, der hofft, nach 2016 am 5. November ein zweites Mal ins Weiße Haus gewählt zu werden. Denn mit dem faktischen Geständnis, ein Pleitegeier zu sein, bestünde durchaus die Möglichkeit, dass er selbst im Ansehen seiner treuesten Wähler tief abstürzen und folglich die Wahl verlieren würde.