Vielfalt in der Mitbestimmung
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Der Europäische Gerichtshof, so behaupten viele, entscheide stets in dubio pro Europa – also pro Harmonisierung und Vereinheitlichung. Das habe sich nicht zuletzt in verschiedenen Streitigkeiten mit dem Bundesverfassungsgericht gezeigt. Dem EuGH, so das landläufige (Vor-)Urteil, gehe es eben mehr um die Einheit als um die Vielfalt der Gemeinschaft. So weit, so falsch. Denn das Luxemburger Gericht würdigt sehr wohl den Integrationsstand. Und der ist etwa beim Thema Arbeit und Soziales weit weniger ausgeprägt als bei Fischerei und Landwirtschaft. Folgerichtig ist der Gerichtshof im Streit über die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der SAP SE davon ausgegangen, dass Europas Gesetzgeber in dieser Frage überhaupt nie die Ambition hatten, ein europäisches Modell der Arbeitnehmerbeteiligung vorzusehen. Gedankenspielen von Konzernführungen, sie könnten durch den Übergang von der Rechtsform der AG zur Societas Europaea Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen, hat der EuGH damit einen Riegel vorgeschoben.