Gericht der EU

Von Buntstiften, Kühen und Getränkedosen

Erinnern Sie sich noch an die tollen Wetten von „Wetten, dass..?“? Zum Beispiel, als ein Mann 1988 behauptete, er könne 36 verschiedene Buntstiftfarben am Ge­schmack erkennen. Nun gut, das war geschummelt. Aber zum Beispiel 2007, als ein Bauer ...

Von Buntstiften, Kühen und Getränkedosen

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Erinnern Sie sich noch an die tollen Wetten von „Wetten, dass..?“? Zum Beispiel, als ein Mann 1988 behauptete, er könne 36 verschiedene Buntstiftfarben am Ge­schmack erkennen. Nun gut, das war geschummelt. Aber zum Beispiel 2007, als ein Bauer wettete, er könne seine Kühe anhand der Schmatzgeräusche beim Apfelessen erkennen. Die TV-Show gibt es ja bekanntlich schon lange nicht mehr. Aber ein Getränkedosenhersteller aus Bonn macht einfach weiter und behauptet, das Zischen beim Öffnen einer Dose mit einem kohlensäurehaltigen Ge­tränk genau zuordnen zu können. Das Unternehmen wollte das entsprechende Geräusch als Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen lassen. Da dieses Amt die Spaßbremse spielte, landete das Ansinnen vor dem Gericht der EU. Aber auch die Richter in Luxemburg hatten kein Einsehen und verwiesen nun auf die fehlende Unterscheidungskraft gegenüber anderen Marken des angemeldeten Zischens und Prickelns. Dabei wissen wir doch spätestens seit „Wetten, dass..?“: Nichts ist unmöglich.