Warnung an Berliner Senat
hek
Mit seinem Mietendeckel für Berlin hat sich der rot-rot-grüne Senat eine schallende Ohrfeige beim Bundesverfassungsgericht abgeholt. Nun könnte den Verantwortlichen in der Hauptstadt das vermaledeite Projekt an anderer Stelle nochmals auf die Füße fallen. Es geht um den Mietspiegel, der für die Anhebung von Bestandsmietverträgen bedeutsam ist und in zahlreichen Großstädten auch bei Neuverträgen eine Rolle spielt. Die Datensammlung gilt somit als wichtiges Instrument, um den Rechtsfrieden zwischen Vermietern und Mietern zu fördern. Ein kleines Amtsgericht, nämlich das im Stadtteil Spandau, hält nun den Berliner Mietspiegel 2021 für nichtig, weil die Daten nicht neu erhoben wurden. Da die für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendigen Marktdaten durch den zwischenzeitlich geltenden Mietendeckel verzerrt waren, der Mietspiegel aber vor einem Jahr schnell wieder in Kraft gesetzt werden sollte, behalf sich der Senat damit, den Mietspiegel 2017 abermals mittels Indexierung einfach fortzuschreiben. Ob das zulässig war, wird man sehen. Das Urteil aus Spandau ist ein Warnschuss.