YOLO contendere
Der Betrugsprozess gegen Sam Bankman-Fried dürfte sich nach dem „Nicht schuldig“-Plädoyer des FTX-Gründers lange hinziehen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen unter anderem Verschwörung zum Wertpapierbetrug vor – dieser bestreitet jedoch, mutwillig Kundengelder seiner Kryptobörse missbraucht zu haben. Zumindest lenkte Bankman-Fried die Plattform aber wohl nach dem Motto „YOLO“. Die Abkürzung steht für „You Only Live Once“ („Du lebst nur einmal“) und stellt die Aufforderung dar, ungeachtet etwaiger Risiken einfach Spaß zu haben. Durch sein Plädoyer auf nicht schuldig verschafft der Ex-Milliardär seinen Anwälten nun Zeit, die Beweislast gegen sich zu prüfen. Deals mit der Staatsanwaltschaft, etwa zur Reduzierung des Strafmaßes im Falle eines anschließenden „Schuldig“-Plädoyers, sind damit nicht ausgeschlossen. Auch wäre denkbar, dass Bankman-Fried die Vorwürfe weder abstreitet noch einräumt. Die unmittelbaren Folgen würden wohl ähnlich aussehen wie im „Schuldig“-Fall, allerdings würde sich der Unternehmer dadurch wohl eine günstigere Ausgangsposition für mögliche künftige Straf- und Zivilprozesse verschaffen. Im US-Rechtsgebrauch heißt ein solches Plädoyer „Nolo contendere“ – in Bankman-Frieds Fall vielleicht auch „YOLO contendere“.