Monatsbericht

Bundesbank zügelt Bund bei Finanzierung der Sozialkassen

Langfristige Prognosen für die Beitragsentwicklung in den Sozialversicherungen sollen die Politik zu Sozialreformen und Ausgabendisziplin zwingen, fordert die Bundesbank.

Bundesbank zügelt Bund bei Finanzierung der Sozialkassen

Bundesbank zügelt Bund bei Finanzierung der Sozialkassen

Mehr Transparenz bei Staatszuschüssen verlangt

lz Frankfurt

Die Deutsche Bundesbank hat die Politik aufgefordert, endlich offizielle besonders langfristige Vorausberechnungen zur künftigen Beitragsentwicklung in den einzelnen Sozialversicherungen vorzulegen, um auf diese Weise mehr Transparenz in diesem Sektor herzustellen. In einem Aufsatz im jüngsten Monatsbericht wird ein Prognosezeitraum von 50 Jahren vorgeschlagen. Vorhandene kürzer angelegte Prognosen würden die demografischen Belastungen nicht im ausreichenden Umfang darlegen. Zudem würden Sozialversicherungen und Bundesregierung gezwungen, den Beitragspflichtigen die perspektivischen Anstiege vor Augen zu führen.

Denn nach der Rentenversicherung trifft die demografische Alterung der Gesellschaft „etwas verzögert“ auch die Kranken- sowie Pflegeversicherung. Deren Ausgaben entfielen zum größeren Teil auf Versicherte mit hohem oder sehr hohem Alter, die häufiger krank und pflegebedürftig seien. In der Krankenversicherung kämen dann zusätzlich die Kosten für den medizinisch-technischen Fortschritt hinzu.

Leistungen konkret zuordnen

Weder in der Renten- noch in den anderen Sozialversicherungen gebe es entsprechende langjährige Vorausberechnungen, die Voraussetzung für Reformen seien. Dabei könnten nur diese dem Druck auf die Beitragssätze entgegenwirken. Weitere Bundeszuschüsse zur Entlastung hält die Bundesbank nur dann für denkbar, wenn sie „zusammen mit zusätzlichen Steuererhöhungen oder Kürzungen an anderer Stelle“ einhergingen.

Die Bundesbank hält es aus Gründen der Transparenz obendrein für notwendig, dass der Bund seine Zuschüsse zu den Sozialversicherungen „besser nachvollziehbar“ darlegt. Er müsse die Leistungen konkret benennen und quantifizieren, die er als „nicht beitragsbezogen“ einstuft und daher aus Bundesmitteln finanzieren will. Die Vorausberechnungen für die Sozialversicherungen gäben dann „zugleich Aufschluss über den diesbezüglichen Finanzbedarf des Bundes“.


Weiteres Thema hierzu:

OECD-Studie zur anstehenden Beitragsexplosion in den europäischen Staaten

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