Interne Beschwerde

Deutsche Bank könnte gegen US-Vergleich verstoßen haben

Der Deutschen Bank droht erneut juristischer Ärger. Laut einem Bericht soll die Bank eine interne Beschwerde in der Vermögensverwaltung nicht an die US-Behörden weitergeleitet und damit gegen einen Vergleich verstoßen haben.

Deutsche Bank könnte gegen US-Vergleich verstoßen haben

Das US-Justizministerium hat der Deutsche Bank informierten Kreisen zufolge mitgeteilt, möglicherweise gegen einen Vergleich verstoßen zu haben, den sie Anfang des Jahres in einem Strafverfahren geschlossen hat. Wie zu hören ist, geht es dabei um eine interne Beschwerde der ehemaligen DWS-Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler. In Frankfurt rasselten die Aktien der Bank um 3% nach unten. 

Im Fokus steht der im Januar geschlossene Vergleich, der den Vorwurf der Bestechung ausländischer Beamter und der Manipulation des Edelmetall-Terminmarktes betraf. Die Deutsche Bank zahlte im Rahmen der Vereinbarung mehr als 130 Mill. Dollar (115 Mill. Euro). Die Bank verpflichtete sich auch, bei den Ermittlungen zu kooperieren und zu Vorwürfen von Fehlverhalten bestimmte Angaben zu machen.

Fixler hatte der DWS im März vorgehalten, den Einsatz nachhaltiger Investmentkriterien überzogen dargestellt zu haben. Die US-Staatsanwälte erfuhren von ihrer Beschwerde, nachdem diese im August vom „Wall Street Journal“ veröffentlicht worden war. Die Zeitung berichtete auch als erste über die Mitteilung des Justizministeriums.

Ob die Deutsche Bank gegen den Vergleich verstoßen habe, stehe noch nicht endgültig fest, sagte eine mit dem Thema vertraute Person, die nicht namentlich genannt werden wollte, weil die Kommunikation zwischen der US-Regierung und der Bank nicht öffentlich sei. Die Behörde könnte ihre Untersuchung auch beenden, ohne weitere Maßnahmen zu ergreifen. Die Deutsche Bank lehnte gegenüber der Börsen-Zeitung eine Stellungnahme zum Sachverhalt ab.

Die Auswirkungen der Nachricht seien schwer abzuschätzen, schrieb Sebastien Barthelemi, Chef der Kepler-Analyseabteilung Credit. Der Ruf der Deutschen Bank drohe jedoch Schaden zu nehmen. Im schlimmsten Fall könnte es nun zu strafrechtlicher Verfolgung mit unbekannten Folgen kommen. Denkbar wäre aber auch, dass die Bank ungeschoren davonkommt oder lediglich die Vergleichsbedingungen ein Jahr länger erfüllen muss. 

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