Postbank führt Strafzinsen ab 50.000 Euro ein
Die Deutsche Bank dreht weiter an der Gebührenschraube. Privatkunden der Deutsche-Bank-Marke Postbank müssen ab dem 21. Juni bereits ab einem Guthaben von 50.000 Euro auf Girokonten und 25.000 Euro bei Tagesgeldkonten ein sogenanntes Verwahrentgelt in Höhe von 0,5% bezahlen. Bislang liegt die Freigrenze bei 100.000 Euro. Die neue Regelung soll aber nur bei der Eröffnung von neuen Konten gelten, Bestandskunden sind also von der Anpassung nicht betroffen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte zuerst über die Pläne berichtet.
Für Spareinlagen bei Konten der Marke Deutsche Bank seien vorerst keine Änderungen geplant, sagte ein Sprecher der Bank am Mittwoch. „Wir haben die Marktentwicklung im Blick und entscheiden zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen.“
Da die Europäische Zentralbank bereits seit 2015 negative Zinsen von Banken und Sparkassen für Einlagen bei ihr verlangt, haben inzwischen über 400 Institute Verwahrentgelte für Privatkunden eingeführt. In den meisten Fällen liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro.