Anlegerschutzgesetz

Verbot für reine Blindpool-Anlagen

Mit dem Verbot will die Bundesregierung Anleger besser schützen.

Verbot für reine Blindpool-Anlagen

Reine Blindpool-Konstruktionen, bei denen der Anleger in einen Fonds investiert, ohne zu wissen wofür, sind künftig verboten. Der Finanzausschuss des Bundestags hat dies mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ beschlossen. Entgegen dem Regierungsentwurf haben die Abgeordneten aber die Vorgaben etwas gelockert.

„Klar definierte und benannte Semi-Blindpools sollen dagegen als Sachanlage für Privatanleger weiterhin möglich sein“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Antje Tillmann. Dies soll Investments wie Bürgerwindparks oder Fonds für Logistikprojekte oder im Wohnungsbau weiterhin möglich machen.

Neu eingeführt wird eine unabhängige Mittelverwendungskontrolle. „Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen haben wir sichergestellt, dass solche Initiativen trotz des Blindpool-Verbots weiterhin möglich sind, ohne Abstriche beim Anlegerschutz zu machen“, unterstrich die Berichterstatterin der SPD, Ingrid Arndt-Brauer. Mehr dazu lesen Sie in der nächsten Ausgabe der Börsen-Zeitung.

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