Ex-DWS-Managerin

Desiree Fixler verliert Klage gegen Kündigung

Die Kündigung der früheren Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desiree Fixler, war rechtens, wie das Arbeitsgericht Frankfurt bekannt gab. Fixler wurde durch ihre Greenwashing-Vorwürfe gegenüber der Fondssparte bekannt.

Desiree Fixler verliert Klage gegen Kündigung

Bloomberg

Die frühere Nachhaltigkeitschefin der Fondssparte DWS der Deutsche Bank AG, die nach Greenwashing-Vorwürfen gegen ihren Arbeitgeber gefeuert worden war, hat ihre Klage gegen die Entlassung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt verloren. Die Gründe für die Entscheidung gegen Desiree Fixler, die im März letzten Jahres ihren Job verloren hatte, wollte die Vorsitzende Richterin Ilka Heinemeyer nicht erläutern, weil die Parteien bei der Verkündung nicht mehr anwesend waren. Fixler könne Berufung einlegen, sagte Heinemeyer, nachdem sie den Urteilstenor am Montag verlesen hatte (AZ: 2 Ca 2178/21).

Die Entscheidung ist ein kleiner Erfolg für DWS-Chef Asoka Wöhrmann, der Fixler erst eingestellt und dann rausgeworfen hatte. Fixler be­hauptet, sie sei entlassen worden, weil sie intern auf die große Lücke hingewiesen habe, die zwischen dem klaffe, was DWS öffentlich zum ESG-Engagement behaupte, und was tatsächlich gemacht werde. Die DWS hat die Vorwürfe stets energisch zurückgewiesen. Ein Sprecher sagte, das Unternehmen begrüße das Urteil, wolle sich aber nicht weiter dazu äußern. Fixler und ihre Anwältin hatten am Montag an der Verhandlung in dem Fall teilgenommen. Nach der Urteilsverkündung sagte Fixler, das Gericht habe die Sache nicht ausreichend geprüft. „Ich bin schockiert, dass ein solcher Fall in einer 20-minütigen Verhandlung be­handelt wurde“, erklärte sie gegenüber Reportern. „Die Richter haben die ESG-Themen nicht einmal diskutiert.“

In der Verhandlung am Montagmittag hatte Richterin Heinemeyer darauf hingewiesen, dass Fixler während der sechsmonatigen Probezeit entlassen worden sei, in der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz genießen. Die Kammer wolle aber auch ihr Argument prüfen, die Entlassung stelle eine unzulässige Maßregelung dar.

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