Österreichs Ex-Kanzler Kurz wegen Falschaussage verurteilt
Österreichs Ex-Kanzler Kurz verurteilt
Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz ist wegen Falschaussage zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Wien sah es in seinem Beschluss am Freitag als erwiesen an, dass Kurz bei der Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding Öbag einen größeren Einfluss ausgeübt hatte, als er vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss eingeräumt hatte.
Im Prozess gegen den österreichischen Ex-Kanzler wegen der mutmaßlichen Falschaussage hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe gefordert. „Selten war ein Fall der Falschaussage so klar gelagert“, sagte Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic am Freitag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Wien. Der ehemalige Regierungschef habe im Gegensatz zu seinen Aussagen vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss sehr wohl aktiven Einfluss auf die Besetzung des Chefpostens bei der Staatsholding Öbag mit seinem Vertrauten Thomas Schmid genommen.
Dass Kurz vor dem parlamentarischen Gremium im Juni 2020 seine Rolle als informiert, aber nicht involviert bezeichnet habe, sei der Sorge vor schlechter Presse geschuldet gewesen, so der Oberstaatsanwalt weiter. Kurz habe aus PR-taktischen Gründen so geantwortet, „um eine unerwünschte politische und mediale Kritik wegen offensichtlichen Postenschachers zu vermeiden“, sagte Adamovic. Es handle sich bei einer Falschaussage nicht um ein Kavaliersdelikt, zumal bei der Aussage eines Bundeskanzlers vor einem Parlamentsgremium. Kurz sei der Vorbildfunktion von Politikern nicht gerecht geworden, so Staatsanwalt Roland Koch.