Freiheitsentzug

Schweizer Gericht verurteilt Hans Ziegler

Der einstige Multiverwaltungsrat und serielle Schweizer Firmensanierer Hans Ziegler ist vom Bundesstrafgericht der widerrechtlichen Ausnutzung seines privilegierten Wissens über den Zustand der von ihm selbst betreuten Unternehmen für schuldig...

Schweizer Gericht verurteilt Hans Ziegler

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Der einstige Multiverwaltungsrat und serielle Schweizer Firmensanierer Hans Ziegler ist vom Bundesstrafgericht der widerrechtlichen Ausnutzung seines privilegierten Wissens über den Zustand der von ihm selbst betreuten Unternehmen für schuldig befunden worden. Die Strafkammer folgte damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die den inzwischen 68-jährigen Ex-Manager des Insiderhandels, der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen sowie des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes (Wirtschaftsspionage) überführt hatte. Die von der Klägerin geforderte Gefängnisstrafe von fünf Jahren wandelte das Gericht aber in einen zweijährigen, bedingten Freiheitsentzug um.

Landesweit bekannt

Ziegler saß bis Ende November 2016 in den Verwaltungsräten der börsennotierten Firmen Oerlikon und Schmolz + Bickenbach (heute Swiss Steel). Auch beim Augsburger Roboterhersteller Kuka war Ziegler zu jener Zeit im Aufsichtsrat tätig. Zuvor war er für den Logistikkonzern Swisslog, den Textilmaschinenbauer Saurer, den Kleiderhändler Charles Vögele und eine Vielzahl anderer Firmen aktiv gewesen.

Als Sanierer landesweit bekannt wurde Hans Ziegler, als er 2003 die operative Verantwortung für die insolvente Automobilhandelsgruppe Erb übernahm, die kurz darauf an den Folgen gravierender Fehlspekulationen im deutschen Immobilienmarkt und auf den internationalen Devisenmärkten dennoch zusammenkrachte.

Das Urteil war in der Schweiz mit Spannung erwartet worden. Ziegler galt als Testfall für die 2013 verschärfte Insiderstrafnorm, die ihre Wirksamkeit seither noch nie voll unter Beweis stellen konnte.

Strafrechtsexperten werten die Verurteilung als Erfolg für die Bundesanwaltschaft. Das deutlich reduzierte Strafmaß ist Ausdruck einer milderen Bewertung des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes durch das Gericht sowie anderer Bewertungsnuancen beim Insiderhandel. Ziegler kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen und vor das Bundesgericht ziehen. Ob dies geschehen wird, ließ sein Anwalt im Anschluss an die Urteilsverkündung offen. Man wolle zuerst die schriftliche Urteilsbegründung studieren.